Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Raumordnung oder zu dieser Online-Plattform? Durchsuchen Sie hier die häufig gestellten Fragen.

1 Regionalplanung Online

Regionalplanung Online ist ein Service, der Ihnen die Beteiligung an Planungen der Regional- und Landesplanung einfach und effizient von zu Hause oder aus dem Büro ermöglicht. Die Plattform bietet dazu umfangreiche Möglichkeiten alle notwendigen Informationen zu dem Verfahren einzusehen sowie Stellungnahmen zu erstellen und einzureichen. Sie nehmen entweder als Bürger*in oder als Mitarbeiter*in einer Behörde bzw. eines Träger öffentlicher Belange (TöB) an diesem Verfahren teil. Abhängig von Ihrer Rolle, stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Stellungnahmen einzubringen.

Die Fachanwendung Regionalplanung Online unterstützt Verfahrensträger bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach dem Raumordnungsgesetzbuch.

Zu Beginn werden durch den Verfahrensträger Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen direkt über Regionalplanung Online und reichen sie beim Verfahrensträger ein.

Im Ergebnis erhält der Verfahrensträger eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.

Effizienz: Ab dem ersten Einsatz reduzieren Sie Transportwege, -zeiten & Materialkosten

Amortisation: Ab dem ersten Einsatz erfolgt die Einsparung von Papier- und Transportkosten. Daraus ergibt sich eine rasche Amortisation.

Abwägungstabelle für Gremien-Sitzungen: Die abgegebenen Stellungnahmen fließen direkt in ein Abschlussdokument, das die Grundlage für Ihre Sitzungsvorlage darstellt.

Verknüpfung: Stellungnahmen können direkt mit Einzeichnungen in der Kartenansicht verknüpft und absatzgenau den Planungsdokumenten zugeordnet werden.

GIS-Integration: Kartenansichten aus Ihrem GIS-System können eingebunden werden.

Medienbruchfrei: Der gesamte Prozess der Behördenbeteiligung kann vollständig elektronisch erfolgen.

Technik: Die Webanwendung setzt nur geringe Hardware-Anforderungen voraus: einen Computer mit Internetzugang

Übersichtlichkeit: Auch bei der zeitgleichen Beteiligung in verschiedenen raumordnerischen Verfahren wird beste Übersichtlichkeit gewährt. Die einzelnen Verfahren sind klar voneinander abgegrenzt.

Intuitive Bedienbarkeit: Regionalplanung Online stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit, die eine hohe Akzeptanz bei allen Anwendern schafft.

Flexibilität: Die Anwendung kann aus verschiedenen Browsern, mit verschiedenen Endgeräten jederzeit und von jedem Standort mit Internetzugang genutzt werden.

Regionalplanung Online wird von der Landes- und Regionalplanung Schleswig-Holsteins eingesetzt.

Zudem wird Bauleitplanung Online von Kommunen in Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie den Städten Rostock, Schwerte und Freiburg genutzt.

Ja, Stellungnahmen können über Regionalplanung Online beim Verfahrensträger eingereicht werden. Auf eine zusätzliche Zusendung per Post kann verzichtet werden.

Ist eine Unterschrift auf der Stellungnahme nötig?
Formvorschriften sind im Beteiligungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz nicht geregelt. Generell muss auf den Stellungnahmen keine Unterschrift stehen. Eine Stellungnahme kann sogar mündlich vorgetragen werden. Lediglich in den Fällen, in denen die Stellungnahme ein Verwaltungsakt darstellt, benötigt die Stellungnahme eine Unterschrift gemäß § 108 Abs. 3 LVwG. (in diesen Fällen schreiben Fachgesetze möglicherweise Formvorschriften zusätzlich vor.)

Meistens gibt es beim Verfahrensträger eine Person, die Ihre Fragen zu konkreten Beteiligungsverfahrens beantwortet. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Verfahrensseite hier bei Regionalplanung Online oder auf der Website der Verwaltung.

Ja. § 9(2) ROG bildet die Rechtsgrundlage für die Landes- und Regionalplanung zur Nutzung elektronischer Medien in raumordnerischen Verfahren.

Die Landes- und Regionalplanungen können die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 9(2) ROG ergänzend zu den klassischen Beteiligungsverfahren auch durch die Nutzung elektronischer Informationstechnologien durchführen. Für die Behörden ist online eine medienbruchfreie Beteiligung möglich, soweit die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durch ihre Registrierung für Regionalplanung Online diesem Verfahren zugestimmt haben.

Bürgerinnen und TöB können Regionalplanung Online kostenfrei nutzen.

Beteiligung über Regionalplanung Online

Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit Verfahren, die bald in Beteiligung gehen, laufende Verfahren oder bereits abgeschlossene Verfahren zu finden. Wenn Sie ein Verfahren gefunden haben, das Sie besonders interessiert, können Sie sich die jeweiligen Verfahrensseiten anschauen.

Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Verfahrensseiten, sofern der Verfahrensträger dies eingeschaltet hat.

Alle Stellungnahmen, die von Einreichern als öffentlich gekennzeichnet und vom Verfahrensträger freigeschaltet wurden, sehen Sie in der Liste der öffentlichen Stellungnahmen. Sie können sich darüber ein Bild machen, wie andere Leute die Planung bewerten.

Eine Online-Beteiligungslösung für die Regional- oder Landesplanung muss nicht verpflichtend genutzt werden. Es kann also sein, dass ein raumordnerisches Verfahren läuft, in der die Öffentlichkeit beteiligt wird, es bei Regionalplanung Online aber nicht eingestellt wurde. Rufen Sie doch bei Ihrer Regional- oder Landesplanung an und erkundigen Sie sich, ob Regionalplanung Online genutzt wird.

Sie finden auf der Verfahrensseite links neben der Karte die Schaltfläche REDEN SIE MIT!

Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben.

Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der/die Einreichende tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.

Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der/die Einreichende tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.

Regionalplanung Online unterstützt bei der Durchführung der Beteiligungsphase und ist kein Archivsystem. Anwender*innen sollten daher alle notwendigen Dokumente und Informationen (Planunterlagen, Stellungnahmen, angehängte Dokumente, Karten) abspeichern und gemäß den Anweisungen der jeweiligen Organisation archivieren.

Das raumordnerische Verfahren wird durch den Verfahrensträger verwaltet. Der Verfahrensträger bestimmt wie lange ein Verfahren in Regionalplanung Online angezeigt wird.

Verfahrensträger sollten neben den in Regionalplanung Online hochgeladenen Planunterlagen in jedem Fall die Abwägungstabelle sowie die Originalstellungnahmen und an Stellungnahmen angehängte Dokumente abspeichern und archivieren.

Sobald alle Unterlagen in der jeweiligen Organisation dokumentiert sind und der Plan rechtskräftig ist, kann das Verfahren in Regionalplanung Online gelöscht werden, da der Verfahrensstand im System dann entbehrlich ist.

Datenschutz

Ergänzende Datenschutzhinweise zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der aktuell in Beteiligung befindlichen Planungsverfahren finden Sie hier: Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie in Ihrer Stellungnahme keine anderen Personen namentlich benennen oder beschreiben. Sie bestätigen durch das Setzen des entsprechenden Häkchens im Einreichungsformular, dass Sie dies beachtet haben.

Informationen über die Mitarbeit von unterstützenden Planungsbüros erhalten Sie in den ergänzenden Datenschutzhinweisen der Verfahrensträger, die in den allgemeinen Datenschutzhinweisen verlinkt sind: Datenschutz

Information für Verfahrensträger

- Online-Bereitstellung der Planunterlagen zur Einsicht für alle Interessierten und Beteiligten

- Automatischer Eingang der abgegebenen Stellungnahmen

- Online-Weiterbearbeitung der Tabelle: Ergänzung der Abwägungsempfehlung

- Ergänzungsmöglichkeiten für Stellungnahmen, die im klassischen Verfahren eingegangen sind, u.a. durch automatisiertes Importieren von Stellungnahmen im PDF-Format

- Möglichkeit zur Erstellung der Abwägungstabelle im PDF Format

- Kostenreduktion für Personal und Material

  • Online-Bereitstellung der Planunterlagen zur Einsicht für alle eingeladenen Beteiligten (Behörden/ sonstige Träger öffentlicher Belange)

  • Versand der Einladungs-E-Mail an die ausgewählten Behörden/Träger öffentlicher Belange

  • Automatischer Eingang der abgegebenen Stellungnahmen

  • Online-Weiterbearbeitung der Tabelle: Ergänzung der Abwägungsempfehlung

  • Ergänzungsmöglichkeiten für Stellungnahmen, die im klassischen Verfahren eingegangen sind

  • Möglichkeit zur Erstellung der Abwägungstabelle im PDF-Format

  • Kostenreduktion für Personal und Material

Ja. Oftmals arbeiten Verfahrensträger bereits mit GIS-Dienstleistern zusammen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie diese mit der Erzeugung der WMS für E-Bauleitplanung beauftragen.

Alternativ kann ein Planungsbüro mit der Erstellung des WMS beauftragt werden.

Informationen für Planungsbüros

Ja. Sobald Sie die einmalige Registrierung durchgeführt haben, können Ihnen von allen in Regionalplanung Online aktiven Verfahrensträgern Verfahren zugeteilt werden.

Abgesehen von der Einrichtung von Verfahren, kann das Planungsbüro alle (oder Teile) der oben beschriebene Schritte übernehmen:

  • Online-Bereitstellung der Planunterlagen zur Einsicht für alle eingeladenen Beteiligten (Behörden/ sonstige Träger öffentlicher Belange)

  • Automatischer Eingang der abgegebenen Stellungnahmen

  • Online-Weiterbearbeitung der Tabelle: Ergänzung der Abwägungsempfehlung

  • Ergänzungsmöglichkeiten für Stellungnahmen, die im klassischen Verfahren eingegangen sind, u.a. Import von Stellungnahmen, die als PDF-Dokumente vorliegen

  • Möglichkeit zur Erstellung der Abwägungstabelle im PDF- oder DOCX-Format

Lediglich das Anlegen eines Verfahrens muss durch den Verfahrensträger erfolgen.

Registrierung / Login

Über den Anmelden-Button können Sie sich in nur wenigen Schritten registrieren:

1) E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname eingeben und bestätigen.
2) Registrierungs-Mail aufrufen und Registrierungslink klicken.
3) Passwort unter "Meine Daten" (Mit Curser auf den eigenen Namen oben rechts gehen und im Loginkasten "Meine Daten" anklicken) anpassen und loslegen.

Für die Registrierung als TöB müssen Sie eine*n Nutzer*in für die Mitarbeitenden-Verwaltung in Regionalplanung Online als Organisations-Administrator*in auswählen.

Der Organisations-Administrator kann sich über den Anmelden-Button in nur wenigen Schritten registrieren:

1) Organisationsname, E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname eingeben, Haken bei "TöB" auswählen und bestätigen.
2) Registrierungs-Mail aufrufen und den enthaltenen Registrierungslink klicken.
3) Nach Erhalt einer weiteren Email mit vorläufigen Zugangsdaten das Passwort anpassen (mit dem Curser auf den eigenen Namen oben rechts gehen, im Loginkasten "Meine Daten" anklicken und das Passwort ändern) und loslegen.

Der/Die Organisations-Administrator*in ist befugt, weitere Nutzer*innen für Ihre Organisation anzulegen.

Ihre Daten können Sie selbst über "Meine Daten" in der Anmelde-Rubrik anpassen.

Es gibt zwei möglichkeiten das Passwort zurück zu setzen:

Einerseits über das "Passwort vergessen?" Feld in der Anmeldemaske. Dafür geben Sie lediglich Ihre genutzte E-Mailadresse für Raumordnung Online an und Ihnen wird ein neues Passwort zugeschickt.

Sollte dies nicht funktionieren und/oder Sie wissen nicht mehr mit welcher Mailadresse Sie sich registriert haben können Sie sich auch an den Verfahrensträger wenden:

Der Verfahrensträger hat eine Übersicht über die von ihm eingetragenen Benutzer für Raumplanung Online und kann ein neues Passwort vergeben, das dem Nutzer mitgeteilt werden muss.

Technische Fragen

Auf der Übersichtseite der Planungsdokumente sind diverse Unterlagen wie Textteil, Karte und Umweltbericht abgelegt.

Zu jedem Dokument finden Sie eine kurze Beschreibung, einen Link zum Öffnen als PDF sowie ggf. einen Button zum Öffnen eines absatzbezogenen Dokuments im Browser, der insbesondere zur Abgabe der Stellungnahme pro Kapitel dient, oder einen Button zur Abgabe einer Gesamtstellungnahme zum jeweiligen Dokument.

Den Link zum PDF-Dokument erkennen Sie an dem Herunterladen-Button und an dem farblich markierten Text. Wenn Sie mit der linken Maustaste auf diesen Textbereich klicken, öffnet sich das Dokument in einem zusätzlich Browserfenster.

Sollte es Probleme bei der Anzeige geben, können Sie das Dokument direkt auf Ihrem PC speichern. Klicken Sie dazu auf "Herunterladen" und speichern Sie auf diesem Wege die benötigten Dokumente. Diese können Sie anschließend direkt vom gewählten Speicherort auf Ihrem PC öffnen.

Zum Anzeigen der Grundkarte ist es notwendig, dass Sie die Verwendung von Cookies zulassen. Am Beispiel des Microsoft Internet Explorers erklären wir Ihnen, wie Sie dies tun:

  1. Öffnen Sie in Ihrem Browser oben rechts über das Zahnrad das Einstellungsmenü und wählen dann den vorletzten Eintrag „Internetoptionen“ aus.

  2. Wählen Sie in dem neu geöffneten Fenster den Reiter „Datenschutz“ aus.

  3. Klicken Sie auf den Reiter „Erweitert“.

  4. In diesem Fenster bitte die folgenden Einstellungen konfigurieren:

  • "automatische Cookieverarbeitung außer Kraft setzen" auswählen

  • "Cookies von Erstanbietern" annehmen

  • "Cookies von Drittanbietern" annehmen

  • "Sitzungscookies immer zulassen" abwählen

5. Danach die vorgenommen Einstellungen mit "OK" bestätigen.

Nach „Aktualisieren“ (F5) der Webseite sollte die Grundkarte bei Ihnen angezeigt werden.

Technische Voraussetzungen

Nein. Nutzer benötigen lediglich einen Internetzugang.

Folgende Internet-Browser werden für die Nutzung von Bauleitplanung Online unterstützt:

  • Microsoft Edge in der aktuellsten Version, sowie den beiden vorangegangenen Major Versionen

  • Firefox in der aktuellsten Version, sowie der vorangegangenen Major Version

Bei der Nutzung anderer als den oben genannten Browsern stehen Ihnen ggf. nicht alle Funktionen von Regionalplanung Online zur Verfügung.

Was ist Regional- und Landesplanung?

Landesraumordnung ist Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer (Landesraumordnung) bzw. auf der Ebene von Teilräumen der Länder (Regionalplanung). Die Bundesländer sind nach § 13 Abs. 1 ROG verpflichtet, einen Raumordnungsplan für das Landesgebiet (Landesweiter Raumordnungsplan) und Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne) aufzustellen.

Zur Durchführung der Landesraumordnung erlassen sie Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesraumordnung sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan, Regionalplan) geregelt sind. In einigen Landesplanungsgesetzen sind auch Grundsätze der Raumordnung, ergänzend zu den Grundsätzen der Raumordnung des Bundes in § 2 Abs. 2 ROG, enthalten. Auf dieser Basis erarbeiten die Landesraumordnungsbehörden Programme und/oder Pläne, die im Wesentlichen aus verbindlichen Zielen und abzuwägenden Grundsätzen der Raumordnung zur Steuerung der Raumentwicklung des Landes bestehen.

Die Regionalplanung dient als regionale Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Regionen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Gemeindeentwicklung ein. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger.

Die Planungsprozesse von Ländern und Regionen sehen in der Regel vor, dass die Öffentlichkeit zu den Plänen Stellung nehmen kann. Dies ist im Raumordnungsgesetz und im Landesplanungsgesetz sowie im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Beteiligung alle Planungsdokumente einsehen und eine Stellungnahme über Regionalplanung Online abgeben.

Die "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist, werden sie im Verfahren beteiligt.

Das Raumordnungsgesetz kann hier angesehen werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/

Die Wikipedia gibt einen guten Überblick:

https://de.wikipedia.org/wiki/Raumordnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesplanung_in_Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Regionalplanung