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Teilregionalplan Windenergie
Beteiligung beendet –AuswertungRegionalverband Mittlerer-OberrheinNach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.
Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche festzulegen. Außerhalb der von der Regionalplanung festzulegenden Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nach § 249 Abs. 2 BauGB künftig nicht mehr privilegiert zulässig sein.
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 24.01.2024 die Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie beschlossen. Darin sind nun 70 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie in der Region Mittlerer Oberrhein enthalten (Regionsgebiet: Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden). Die Öffentlichkeit kann ab dem 12.02.2024 bis zum 15.03.2024 zum Planentwurf Stellung nehmen.
Keine Verfahren vorhanden.