Anhörungsunterlagen
Unterlagen der erneuten Beteiligung.
Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.
Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche festzulegen. Außerhalb der von der Regionalplanung festzulegenden Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nach § 249 Abs. 2 BauGB künftig nicht mehr privilegiert zulässig sein.
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2025 die erneute Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie beschlossen. (Regionsgebiet: Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden). Die Öffentlichkeit kann entsprechend des in der Bekanntmachung genannten Zeitraumes zum Planentwurf Stellung nehmen.
ee@region-karlsruhe.de
Unterlagen der erneuten Beteiligung.
Ergänzende Unterlagen zur erneuten Beteiligung.
Fachliche Untersuchungen Dritter wurden im Rahmen der Beteiligung zur Prüfung der Eignung weiterer Flächen nach den Planungskriterien eingereicht.
Geodaten in ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) als zusätzliches Informationsmaterial (Entwurf)