Teilfortschreibung Windenergie

Verfahrensschritt

Beteiligung in Vorbereitung

Zeitraum

Institution

Regionalverband Mittlerer-Oberrhein

Kurzinfo

Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.

Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche festzulegen. Außerhalb der von der Regionalplanung festzulegenden Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nach § 249 Abs. 2 BauGB künftig nicht mehr privilegiert zulässig sein.

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2025 die erneute Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie beschlossen. (Regionsgebiet: Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden). Die Öffentlichkeit kann entsprechend des in der Bekanntmachung genannten Zeitraumes zum Planentwurf Stellung nehmen. 

Ansprechperson

ee@region-karlsruhe.de

Aktuelle Mitteilungen

Die Beteiligung startet in Kürze. Beteiligte Institutionen und Bürgerinnen und Bürger können dann hier mithilfe der Karte Stellung nehmen.

Hinweise zur Karte Schließen

Die Beteiligung startet in Kürze. Beteiligte Institutionen und Bürgerinnen und Bürger können dann hier zu den vorhandenen Inhalten Stellung nehmen.

Anhörungsunterlagen

Unterlagen der erneuten Beteiligung.

Ergänzende Unterlagen von einwendenden Stellen

Fachliche Untersuchungen Dritter wurden im Rahmen der Beteiligung zur Prüfung der Eignung weiterer Flächen nach den Planungskriterien eingereicht.