Teilfortschreibung Windenergie

Verfahrensschritt

Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 34 Tage  

Institution

Verband Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein)

Kurzinfo

Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.

Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche festzulegen. Außerhalb der von der Regionalplanung festzulegenden Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nach § 249 Abs. 2 BauGB künftig nicht mehr privilegiert zulässig sein.

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2025 die erneute Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie beschlossen. (Regionsgebiet: Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden). Die Öffentlichkeit kann entsprechend des in der Bekanntmachung genannten Zeitraumes zum Planentwurf Stellung nehmen. 

Ansprechperson

ee@region-karlsruhe.de

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet im Zeitraum vom 02.04.2025 bis 02.06.2025 statt. (Der genaue Beteiligungszeitraum wird unter „Zeitraum“ angezeigt, sobald die Anmeldung als Institution erfolgt ist.)

Aktuelle Mitteilungen

Beteiligung

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet im Zeitraum vom 02.04.2025 bis 02.06.2025 statt. (Der genaue Beteiligungszeitraum wird unter „Zeitraum“ angezeigt, sobald die Anmeldung als Institution erfolgt ist.)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für den Zeitraum vom 22.04.2025 bis 22.05.2025 vorgesehen.

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Hinweise zur Karte Schließen

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Anhörungsunterlagen

Unterlagen der erneuten Beteiligung.

Ergänzende Unterlagen von einwendenden Stellen

Fachliche Untersuchungen Dritter wurden im Rahmen der Beteiligung zur Prüfung der Eignung weiterer Flächen nach den Planungskriterien eingereicht.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei Raumordnung Online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Landesplanung einsehbar ist.
Organisation:
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: