Teilfortschreibung Windenergie
Beteiligung
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet im Zeitraum vom 02.04.2025 bis 02.06.2025 statt. (Der genaue Beteiligungszeitraum wird unter „Zeitraum“ angezeigt, sobald die Anmeldung als Institution erfolgt ist.)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für den Zeitraum vom 22.04.2025 bis 22.05.2025 vorgesehen.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) in der Fassung vom 10.07.2003, zuletzt geändert am 07.02.2023, erhalten die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, bis zum 02.06.2025 eine Stellungnahme zu den geänderten Inhalten des Planentwurfs der Regionalplanfortschreibung abzugeben.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planentwurf, die Begründung sowie der Umweltbericht sind im Zeitraum vom 22.04.2025 bis 22.05.2025 für jedermann kostenfrei im Internet einseh- und abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten öffentlich aus:
Verband Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein)
Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe, Eingangsbereich Erdgeschoss
Mo–Fr: 9–12 Uhr und Mo–Do: 14–15.30 UhrLandratsamt Karlsruhe
Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Empfangsbereich 3. OG (Servicecenter)
Mo–Fr: 8–12 Uhr, Do: 14–17 UhrStadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt
Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245
Mo–Fr: 8:30–12 Uhr sowie 14–15:30 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen unter Tel. 0721/133-6191 oder per E-Mail an: planverfahren@stpla.karlsruhe.deStadt Baden-Baden, Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung
Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 633, 76530 Baden-Baden
Mo–Fr: 8–12 Uhr, Mo–Mi: 14–16 Uhr, Do: 14–17:30 UhrLandratsamt Rastatt
Kunden-Service-Center, EG, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Mo & Do: 8–16 Uhr, Di & Fr: 8–12 Uhr
Hinweis zur Stellungnahme
Stellungnahmen zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht können bis spätestens 22.05.2025 beim Verband Region Karlsruhe abgegeben werden.
Die Abgabe soll vorzugsweise elektronisch über die Beteiligungsplattform oder per E-Mail an ee@region-karlsruhe.de erfolgen.
Alternativ ist auch eine schriftliche Stellungnahme oder eine Abgabe zur Niederschrift möglich. Bitte beachten Sie: Nach Ablauf der Frist sind Stellungnahmen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG).