1 Regionalplanung Online
Regionalplanung Online ist ein Service, der Ihnen die Beteiligung an Planungen der Regional- und Landesplanung einfach und effizient von zu Hause oder aus dem Büro ermöglicht. Die Plattform bietet dazu umfangreiche Möglichkeiten alle notwendigen Informationen zu dem Verfahren einzusehen sowie Stellungnahmen zu erstellen und einzureichen. Sie nehmen entweder als Bürger*in oder als Mitarbeiter*in einer Behörde bzw. eines Träger öffentlicher Belange (TöB) an diesem Verfahren teil. Abhängig von Ihrer Rolle, stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Stellungnahmen einzubringen.
Die Fachanwendung Regionalplanung Online unterstützt Verfahrensträger bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach dem Raumordnungsgesetzbuch.
Zu Beginn werden durch den Verfahrensträger Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen direkt über Regionalplanung Online und reichen sie beim Verfahrensträger ein.
Im Ergebnis erhält der Verfahrensträger eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.
Effizienz: Ab dem ersten Einsatz reduzieren Sie Transportwege, -zeiten & Materialkosten
Amortisation: Ab dem ersten Einsatz erfolgt die Einsparung von Papier- und Transportkosten. Daraus ergibt sich eine rasche Amortisation.
Abwägungstabelle für Gremien-Sitzungen: Die abgegebenen Stellungnahmen fließen direkt in ein Abschlussdokument, das die Grundlage für Ihre Sitzungsvorlage darstellt.
Verknüpfung: Stellungnahmen können direkt mit Einzeichnungen in der Kartenansicht verknüpft und absatzgenau den Planungsdokumenten zugeordnet werden.
GIS-Integration: Kartenansichten aus Ihrem GIS-System können eingebunden werden.
Medienbruchfrei: Der gesamte Prozess der Behördenbeteiligung kann vollständig elektronisch erfolgen.
Technik: Die Webanwendung setzt nur geringe Hardware-Anforderungen voraus: einen Computer mit Internetzugang
Übersichtlichkeit: Auch bei der zeitgleichen Beteiligung in verschiedenen raumordnerischen Verfahren wird beste Übersichtlichkeit gewährt. Die einzelnen Verfahren sind klar voneinander abgegrenzt.
Intuitive Bedienbarkeit: Regionalplanung Online stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit, die eine hohe Akzeptanz bei allen Anwendern schafft.
Flexibilität: Die Anwendung kann aus verschiedenen Browsern, mit verschiedenen Endgeräten jederzeit und von jedem Standort mit Internetzugang genutzt werden.
Regionalplanung Online wird von der Landes- und Regionalplanung Schleswig-Holsteins eingesetzt.
Zudem wird Bauleitplanung Online von Kommunen in Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie den Städten Rostock, Schwerte und Freiburg genutzt.
Ja, Stellungnahmen können über Regionalplanung Online beim Verfahrensträger eingereicht werden. Auf eine zusätzliche Zusendung per Post kann verzichtet werden.
Ist eine Unterschrift auf der Stellungnahme nötig?
Formvorschriften sind im Beteiligungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz nicht geregelt. Generell muss auf den Stellungnahmen keine Unterschrift stehen. Eine Stellungnahme kann sogar mündlich vorgetragen werden. Lediglich in den Fällen, in denen die Stellungnahme ein Verwaltungsakt darstellt, benötigt die Stellungnahme eine Unterschrift gemäß § 108 Abs. 3 LVwG. (in diesen Fällen schreiben Fachgesetze möglicherweise Formvorschriften zusätzlich vor.)Meistens gibt es beim Verfahrensträger eine Person, die Ihre Fragen zu konkreten Beteiligungsverfahrens beantwortet. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Verfahrensseite hier bei Regionalplanung Online oder auf der Website der Verwaltung.
Ja. § 9(2) ROG bildet die Rechtsgrundlage für die Landes- und Regionalplanung zur Nutzung elektronischer Medien in raumordnerischen Verfahren.
Die Landes- und Regionalplanungen können die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 9(2) ROG ergänzend zu den klassischen Beteiligungsverfahren auch durch die Nutzung elektronischer Informationstechnologien durchführen. Für die Behörden ist online eine medienbruchfreie Beteiligung möglich, soweit die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durch ihre Registrierung für Regionalplanung Online diesem Verfahren zugestimmt haben.
Bürgerinnen und TöB können Regionalplanung Online kostenfrei nutzen.