Planungsdokumente: Teilregionalplan Windenergie

Textteil: Plansätze und Begründung

4. Regionalplan Mittlerer Oberrhein – Teilregionalplan Windenergie –

Neuaufstellung des Kapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“

Textteil und Begründung

ENTWURF (Stand Januar 2024)

Hinweis: Die Plansätze sind so konzipiert, dass sie die Plansätze der derzeit in Aufstellung befindlichen Gesamtfortschreibung (4. Regionalplan) ergänzen.

4.2.4 Vorranggebiete für Windenergieanlagen

Z: (1) Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie

Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie (VRG WE) dienen der energetischen Nutzung der Windenergie. In den Vorranggebieten hat die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen Vorrang vor allen anderen Nutzungen. In ihnen sind alle Nutzungen ausgeschlossen, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen nicht vereinbar sind. Die Rotorblätter von Windenergieanlagen dürfen über die Grenzen der festgelegten Vorranggebiete hinausragen („Rotor-out-Gebiete“).

Die Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie sind in der Raumnutzungskarte festgelegt.