Aktuelle Online-Beteiligungen
Teilfortschreibung Solarenergie sowie Grundsätze und Anlagen der Energieversorgung (erneute Offenlage)
Noch 18 Tage –Zweite Beteiligung der ÖffentlichkeitRegionalverband Mittlerer-OberrheinDer Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 13.12.2023 die Offenlage des Planentwurfs zur Teilfortschreibung Solar beschlossen. Die erste Offenlage fand vom 27.12.2023 bis 02.02.2024 für die Öffentlichkeit und bis zum 31.03.2024 für die Träger öffentlicher Belange statt. Ziel war es, die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region weiter voranzubringen. Während dieses Zeitraums konnten Stellungnahmen zu den geplanten Vorranggebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen, den Plansätzen und dem Umweltbericht eingereicht werden.
Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Planentwurf sowohl im Text- als auch im Kartenteil überarbeitet. In seiner Sitzung am 22.01.2025 hat der Planungsausschuss (Vorlage Nr. 1/XI an den PA) die erneute Offenlage beschlossen.
Der Entwurf der Teilfortschreibung wird öffentlich ausgelegt und elektronisch zugänglich gemacht. Während dieser Anhörungsphase haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu den Inhalten des Planentwurfs zu äußern.
Die Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls erneut zur Beteiligung aufgerufen.
Teilfortschreibung Windenergie
–Beteiligung in VorbereitungRegionalverband Mittlerer-OberrheinNach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.
Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche festzulegen. Außerhalb der von der Regionalplanung festzulegenden Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nach § 249 Abs. 2 BauGB künftig nicht mehr privilegiert zulässig sein.
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 die erneute Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie beschlossen. (Regionsgebiet: Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden). Die Öffentlichkeit kann entsprechend des in der Bekanntmachung genannten Zeitraumes zum Planentwurf Stellung nehmen.
Keine Verfahren vorhanden.