Teilfortschreibung Solarenergie sowie Grundsätze und Anlagen der Energieversorgung

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Regionalverband Mittlerer-Oberrhein

Kurzinfo

Zum Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht können Träger öffentlicher Belange gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein bis spätestens 31.03.2024 Stellung nehmen. Über das Raumordnung-Online Portal ist dazu die Registrierung der Institution notwendig. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen.

Nach § 21 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu sichern. Im derzeit gültigen Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 wird das Kapitel 4.2.5 Erneuerbare Energien – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3 „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ fortgeschrieben. Das Kapitel 4.2.5.3 wird als „Gebiete für Freiflächensolaranlagen“ gefasst.

Im Ergebnis handelt es sich bei der Planungskonzeption zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Freiflächensolaranlagen um 76 Standorte.

Ansprechperson

Rückfragen richten Sie bitte an ee@region-karlsruhe.de

Aktuelle Mitteilungen

Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung ist seit dem 02.02.2024 beendet.

Träger öffentlicher Belange können sich noch bis zum 31.03.2024 beteiligen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Hinweise zur Karte Schließen

Auf dieser Karte sehen Sie die Vorranggebietsentwürfe für die Teilfortschreibung Solarenergie. Als Hintergrund können Sie eine topografische Karte oder ein Luftbild auswählen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.