Planungsdokumente: Teilfortschreibung Solarenergie sowie Grundsätze und Anlagen der Energieversorgung

Strategische Umweltprüfung

8. Überwachung der Umweltauswirkungen

Die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 III ROG genannten Überwachungsmaßnahmen von der höheren Raumordnungsbehörde zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (§ 8 IV Satz 1 ROG i.V. mit § 28 IV LplG).

Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Raumbeobachtung der höheren Raumordnungsbehörden (§ 28 IV LplG). Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen informieren die höhere Raumordnungsbehörde, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Raumordnungsplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat (§ 8 IV Satz 1 ROG). Die höhere Raumordnungsbehörde nutzt auch die Mitteilungen des Regionalverbands über die Ergebnisse der Maßnahmen zur Umweltüberwachung (§ 28 IV LplG). Die höheren Raumordnungsbehörden teilen ihre Beobachtungen dem Regionalverband und den Stellen mit, deren Aufgabenbereich davon berührt ist (§ 28 IV LplG).

Die Auswahl der Indikatoren für das Monitoring orientiert sich an den wesentlichen Wirkfaktoren der regionalplanerischen Festlegungen unter Berücksichtigung der für den Raum relevanten Umweltziele. Bei der Auswahl der Monitoringindikatoren soll möglichst auf vorhandene Monitoringmechanismen zurückgegriffen werden, um so Doppelarbeiten zu vermeiden (z. B. Monitoring gemäß FFH-RL, WRRL).

Die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen werden in der zusammenfassenden Erklärung zum Regionalplan genannt (§ 10 III ROG). Dies geschieht in Abstimmung mit der höheren Raumordnungsbehörde (§ 2a VI Nr. 2 LplG).

Tab. 8 Monitoringindikatoren

WirkfaktorMonitoringindikatoren
NutzungsumwandlungFlächeninanspruchnahme von Böden mit mindestens regionaler Bedeutung sowie von hochwertigen landwirtschaftlichen Böden Inanspruchnahme von Biotoptypenkomplexen mit hoher Bedeutung
Visuelle WirkungenBetroffenheit von Bereichen mit hoher Bewertung des Landschaftsbildes
BarrierewirkungFlächeninanspruchnahme von Flächen des Biotopverbunds

9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Mit der vorliegenden Teilfortschreibung Solarenergie wird das Ziel verfolgt, der Solarenergienutzung mithilfe von Freiflächensolaranlagen an vorbelasteten und möglichst konfliktarmen Standorten Raum zu geben, um auf diese Weise die günstigen solaren Strahlungsverhältnisse in der Region Mittlerer Oberrhein zu nutzen und einen Beitrag zu den gesteckten Klimaschutzzielen auf Landes- und Bundesebene zu leisten.

Im Umweltbericht zur Teilfortschreibung werden die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen der Festlegungen dargestellt. Die Prüfung der Umweltauswirkungen entspricht dem Maßstab des Plans (1:50.000) sowie dem tatsächlichen Konkretisierungsgrad der regionalplanerischen Festlegungen in räumlicher und sachlicher Hinsicht.

Der Umweltbericht dient zum einen der Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands von Natur und Landschaft. Zum anderen werden im Umweltbericht die erheblichen Auswirkungen, die von den regionalplanerischen Festlegungen zur Nutzung von Freiflächensolaranlagen auf die Umwelt ausgehen, aufgezeigt. Die konkrete Planung von Standorten wird auf der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebene durchgeführt.

Zur Ermittlung konfliktarmer Vorranggebiete wird ein mehrstufiges Ausschlussverfahren angewandt. Flächen, die eine planerische und wirtschaftliche Eignung aufweisen, keinem gesetzlichen, tatsächlichen oder planerischen Ausschluss unterliegen sowie über eine ausreichende Größe verfügen, werden einer vertieften Umweltprüfung unterzogen. Für jedes Vorranggebiet werden die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen in den so genannten Datenblättern dokumentiert.

Neben der vertieften Prüfung der Festlegungen zu den Vorranggebieten werden in der Gesamtplanbetrachtung die Umweltauswirkungen der Planungskonzeption insgesamt dargestellt. Betroffenheiten in Bezug auf die Schutzgüter sind zu erwarten. Darüber hinaus werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Teilfortschreibung beschrieben.

Im Ergebnis wird im Umweltbericht deutlich, dass die Festlegungen mit Umweltauswirkungen verbunden sind. Insgesamt handelt es sich bei der Planungskonzeption zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Freiflächensolaranlagen um 76 Standorte. Sie überlagern eine Fläche von ca. 1073 Hektar. Mit der Konzeption leistet der Regionalverband Mittlerer Oberrhein einen Beitrag zur Erreichung des Flächenziels, mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für Freiflächensolaranlagen zu sichern. Damit hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die gesetzlichen Anforderungen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW erfüllt.

10. Literatur und Daten