8. Überwachung der Umweltauswirkungen
Die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 III ROG genannten Überwachungsmaßnahmen von der höheren Raumordnungsbehörde zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (§ 8 IV Satz 1 ROG i.V. mit § 28 IV LplG).
Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Raumbeobachtung der höheren Raumordnungsbehörden (§ 28 IV LplG). Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen informieren die höhere Raumordnungsbehörde, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Raumordnungsplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat (§ 8 IV Satz 1 ROG). Die höhere Raumordnungsbehörde nutzt auch die Mitteilungen des Regionalverbands über die Ergebnisse der Maßnahmen zur Umweltüberwachung (§ 28 IV LplG). Die höheren Raumordnungsbehörden teilen ihre Beobachtungen dem Regionalverband und den Stellen mit, deren Aufgabenbereich davon berührt ist (§ 28 IV LplG).
Die Auswahl der Indikatoren für das Monitoring orientiert sich an den wesentlichen Wirkfaktoren der regionalplanerischen Festlegungen unter Berücksichtigung der für den Raum relevanten Umweltziele. Bei der Auswahl der Monitoringindikatoren soll möglichst auf vorhandene Monitoringmechanismen zurückgegriffen werden, um so Doppelarbeiten zu vermeiden (z. B. Monitoring gemäß FFH-RL, WRRL).
Die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen werden in der zusammenfassenden Erklärung zum Regionalplan genannt (§ 10 III ROG). Dies geschieht in Abstimmung mit der höheren Raumordnungsbehörde (§ 2a VI Nr. 2 LplG).
Tab. 8 Monitoringindikatoren
Wirkfaktor | Monitoringindikatoren |
Nutzungsumwandlung | Flächeninanspruchnahme von Böden mit mindestens regionaler Bedeutung sowie von hochwertigen landwirtschaftlichen Böden Inanspruchnahme von Biotoptypenkomplexen mit hoher Bedeutung |
Visuelle Wirkungen | Betroffenheit von Bereichen mit hoher Bewertung des Landschaftsbildes |
Barrierewirkung | Flächeninanspruchnahme von Flächen des Biotopverbunds |