Zu G: (2) Dezentrale Konzentration
Zur Erreichung der treibhausgasneutralen Energieversorgung innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein ist der dezentrale Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Um gleichzeitig die Inanspruchnahme unbelasteter Freiflächen zu begrenzen, soll eine Bündelung von Maßnahmen angestrebt werden. Die Bündelung kann neben der Konzentration von Energieträgern und den notwendigen Nebenanlagen auch die Bündelung eines Energieträgers mit anderen baulichen Anlagen, bspw. mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen einer Kommune am Siedlungsrand, bedeuten.
Im Rahmen der Planung und Errichtung von notwendigen Nebenanlagen oder temporären und dauerhaft zu sichernden Infrastruktureinrichtungen für den Transport der erzeugten Energie ist auf deren möglichst umweltschonende Umsetzung zu achten. Notwendige Nebenanlagen sind Gebäude oder bauliche Anlagen die für den Betrieb der Anlage zur Erzeugung oder zur Speicherung oder Umwandlung der erzeugten erneuerbaren Energie erforderlich sind.