Planungsdokumente: Teilfortschreibung Solarenergie sowie Grundsätze und Anlagen der Energieversorgung
Textteil: Plansätze und Begründung
Begründung: 4.2.1 Anlagen der Energieversorgung
Anlagen der Energieversorgung sind Anlagen, die der Erzeugung, Lagerung, Umwandlung, Speicherung oder dem Transport von Energie dienen. Die Anlagen der Erzeugung werden unterschieden in Anlagen der konventionellen (fossile Energieträger) und der erneuerbaren (Energieträger: Solarenergie – Photovoltaik und Solarthermie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie) Energieversorgung.
Hinweis: Konkretisierende Ausführungen zur Nutzung der Windenergie werden im aktuell in Aufstellung befindlichen Teilregionalplan formuliert. Das Kapitel 4.2.3 trifft detaillierte Aussagen zur Nutzung der Solarenergie.
Zu G: (1) Nutzung natürlicher Potenziale
Innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein ist die Auswahl des Energieträgers aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen und Potenziale der regionalen Teilräume zu treffen.
Aufgrund der flächendeckend hohen Globalstrahlung eignet sich das gesamte Verbandsgebiet besonders für die Nutzung solarer Strahlungsenergie. Trotz des Potenzials auf baulichen Anlagen und vorbelasteten Flächen ist der Ausbau der Freiflächensolaranlagen zur Erreichung der Klimaziele notwendig. Die bestgeeigneten Standorte der Region zur Errichtung von Freiflächensolaranlagen werden in Form von Vorranggebieten (Kap. 4.8.2 Z(1)) festgelegt.
Der Windatlas Baden-Württemberg zeigt die grundsätzlich gute bis sehr gute Eignung der Region für die Nutzung der Windenergie. Aufgrund der konkreten rechtlichen und planerischen Standortanforderungen an Windenergieanlagen werden Gebiete für die Nutzung der Windenergie regionalplanerisch in dem Teilregionalplan Windenergie gesichert.
Wasserkraft bildet wegen ihrer möglichen Grundlastfähigkeit einen weiteren Baustein der Versorgung mit erneuerbaren Energien in der Region. Bei einem weiteren Ausbau vorhandener Anlagen der Wasserkraftnutzung sowohl am Rhein, als auch in seinen Seitentälern sollen insbesondere ökologische Belange berücksichtigt und Synergien mit dem naturnahen Umbau der Gewässer gesucht werden.
Das Potenzial von Biomasse ist in den landwirtschaftlich genutzten Flächen der Region grundsätzlich überall gegeben. Die Nutzung dieser Flächen für den Anbau von pflanzlicher Biomasse zur Energiegewinnung (Biogas und ggf. dessen Verstromung) obliegt der privatwirtschaftlichen Entscheidung der Flächeneigentümer. Einer Sicherung dieser Flächen und Standorte zu Zwecken der Energiegewinnung aus Biomasse, die über die Vorranggebiete Landwirtschaft hinausgehen würden, bedarf es nicht.