Planungsdokumente: Teilfortschreibung Solarenergie sowie Grundsätze und Anlagen der Energieversorgung

Textteil: Plansätze und Begründung

Z: (1) Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen

Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen (VRG FSA) dienen der energetischen Nutzung der solaren Strahlungsenergie. In den Vorranggebieten hat die Errichtung und der Betrieb von Freiflächensolaranlagen Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Es sind alle Nutzungen ausgeschlossen, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Freiflächensolaranlagen nicht vereinbar sind.

Die Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen sind in der Raumnutzungskarte festgelegt.

G: (2) Flächensparender Ausbau

Zur Umwandlung solarer Strahlungsenergie in Strom und Wärme sollen Solarenergieanlagen bevorzugt auf oder an baulichen Anlagen und versiegelten Flächen oder anderweitig vorbelasteten sowie für die Landwirtschaft nur eingeschränkt nutzbaren Flächen errichtet werden. Insbesondere multifunktionale Flächennutzungen sind anzustreben. Darüber hinaus sollen Solaranlagen angesichts des hohen Ausbaubedarfs bei den erneuerbaren Energien auch auf sonstigen geeigneten Freiflächen errichtet und betrieben werden.

G: (3) Umweltverträgliche Ausgestaltung

Die Neuinanspruchnahme von Flächen an Land durch Freiflächensolaranlagen soll auf ein Mindestmaß reduziert werden und sich an bestehenden Strukturen orientieren. Die Errichtung von Freiflächensolaranlagen soll so flächensparend, freiraumschonend und umweltverträglich wie möglich erfolgen.