Z: (1) Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen
Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen (VRG FSA) dienen der energetischen Nutzung der solaren Strahlungsenergie. In den Vorranggebieten hat die Errichtung und der Betrieb von Freiflächensolaranlagen Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Es sind alle Nutzungen ausgeschlossen, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Freiflächensolaranlagen nicht vereinbar sind.
Die Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen sind in der Raumnutzungskarte festgelegt.