Planungsdokumente: Teilfortschreibung Solarenergie sowie Grundsätze und Anlagen der Energieversorgung

Textteil: Plansätze und Begründung

Als Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen werden gesichert:

ID Gemeinde Bezeichnung

FSA_1 Waghäusel Betonsee

FSA_2 Weingarten Baggersee Weingarten

FSA_5 Malsch Glasersee

FSA_6 Durmersheim Stürmlinger See

FSA_7 Bietigheim Schertlesee

FSA_8 Philippsburg Hardtsee

FSA_14 Rheinstetten Epplesee

FSA_15 Bad Schönborn Philippsee

FSA_16 Bad Schönborn Lußhardtsee

FSA_17 Bad Schönborn Reimoldsee

FSA_18 Malsch Baggersee am Hardteck

FSA_19 Iffezheim Kernsee

FSA_21 Baden-Baden Kühlsee

FSA_22 Bruchsal/ Forst/ Ubstadt-Weiher Kreismülldeponie Bruchsal

FSA_24 Gaggenau Kreismülldeponie Gaggenau/Oberweier-Dollert

FSA_25 Linkenheim-Hochstetten Sonnenbüsch

FSA_26 Bruchsal/ Karlsdorf-Neuthard Seelach

FSA_27 Karlsbad Welsche Wiesen

FSA_28 Ötigheim Eselspfad

FSA_29 Sinzheim Tiefenau

FSA_30 Graben-Neudorf Messlen

FSA_32 Waghäusel Solarpark Waghäusel

FSA_33 Graben-Neudorf Waldäcker

FSA_34 Ettlingen Kreuzfeld

FSA_35 Sinzheim Im Spatzengericht

FSA_36 Sinzheim Untere Hurst

FSA_37 Östringen Deponie Hohe Birken

FSA_43 Graben-Neudorf Häuselsäcker

FSA_45 Eggenstein-Leopoldshafen Zweite Zelg

FSA_48 Oberhausen-Rheinhausen Deponie Oberhausen

FSA_49 Bad Schönborn Deponie Dornhecke

FSA_50 Oberderdingen Deponie Hasengarten

FSA_52 Oberhausen-Rheinhausen Solarpark Bruhrain

FSA_53 Malsch Jordansee

FSA_55 Bühl Neue Äcker

FSA_56 Baden-Baden Ehlet

FSA_57 Sinzheim Halberstunger Feld

FSA_59 Baden-Baden Mittelfeld

FSA_61 Ettlingen Hagbruch

FSA_62 Karlsbad Hamberg

FSA_63 Sinzheim Auf der Bürdung

FSA_64 Baden-Baden Untere Murgersthal

FSA_67 Bruchsal Baggersee am Steingebiß

FSA_69 Karlsruhe Deponie Silzberg

FSA_71 Sinzheim Baggersee Leiberstung

FSA_73 Rastatt Solarpark Schaafkopf

FSA_74 Malsch Valchenteiler

FSA_76 Karlsbad Wingertsberg

FSA_84 Durmersheim Deponie auf der Kippstraße

FSA_85 Karlsruhe Deponie-Ost Durlach

FSA_87 Karlsbad Kreiserddeponie Ittersbach

FSA_89 Ubstadt-Weiher Solarfreianlage Lochheck

FSA_90 Malsch Deponie Stützel

FSA_91 Baden-Baden Solarpark Baden-Baden

FSA_92 Bruchsal Auf der Steighohl

FSA_93 Bretten Reit I

FSA_94 Bretten Reit II

FSA_95 Rastatt Baggersee Bühl-Weitenung

FSA_97 Stutensee Scheidlich

FSA_105 Rastatt Klein Speck

FSA_106 Rastatt Giessgraben I

FSA_107 Rastatt Giessgraben II

FSA_109 Kraichtal Lohnwald

FSA_110 Kraichtal Deponie Wallenthal

FSA_111 Hügelsheim Oben an der Landstraße

FSA_112 Bretten Die unteren Wingert

FSA_113 Oberderdingen Wilfenberg

FSA_114 Sulzfeld Talstraße

FSA_115 Dettenheim Mönchfeld

FSA_116 Stutensee Im Steinsohl

FSA_117 Rheinmünster Hohhart

FSA_118 Rheinmünster Hinter den Gärten

FSA_119 Ottersweier Solarpark Unzhurst

FSA_121 Ötigheim Hirschgrund

FSA_122 Kraichtal Am Ritterweg

FSA_123 Hügelsheim Hochfeld

Zu G: (2) Flächensparender Ausbau

Für den Ausbau der Solarenergienutzung sollen in erster Linie bauliche Anlagen und bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise werden Nutzungskonkurrenzen vermieden und der zusätzlichen Freiflächenneuinanspruchnahme kann entgegengewirkt werden. Besondere Bedeutung haben dabei z. B. Dachflächen, Gebäudefassaden, Flächen des ruhenden Verkehrs und Lärmschutzeinrichtungen. Auch Flächen, wie Konversionsflächen, stillgelegte Deponien und Baggerseen, die nicht als Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen gesichert sind, sollen nach Möglichkeit für Freiflächensolaranlagen genutzt werden.

Um Nutzungskonkurrenzen insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu senken, sollte, wo möglich, der Ansatz einer multifunktionalen Flächennutzung verfolgt werden. Eine multifunktionale Flächennutzung bietet den Vorteil, dass bspw. Konflikte zwischen der regionalen Nahrungsmittelerzeugung und den Freiflächensolaranlagen vermieden werden können. Dies kann beispielsweise über Agri-PV-Anlagen erfolgen.

Auch können weitere Flächen im Freiraum für Freiflächensolaranlagen genutzt werden, sofern deren Nutzung den anderen Festlegungen des Regionalplans nicht widerspricht. In Regionalen Grünzügen ist die Errichtung von Freiflächensolaranlagen nach den Zielen des Regionalplans zulässig, sofern nicht der Kernraum des regionalen Biotopverbunds oder Biotoptypenkomplexe mit hoher oder sehr hoher Bedeutung betroffen sind.

Zudem können Vorranggebiete für Windenergieanlagen für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächensolaranlagen genutzt werden, sofern das Vorranggebiet bereits vollständig mit Windenergieanlagen bebaut wurde und zwischen den Windenergieanlagen noch geeignete Flächen für die Nutzung der solaren Strahlungsenergie verfügbar sind. Aufgrund der erwartbaren Synergieeffekte im Hinblick auf den Netzanschluss bzw. -einspeisepunkt ist dies ausdrücklich erwünscht.

Zu G: (3) Umweltverträgliche Ausgestaltung

Um eine Zerschneidung der Landschaft durch Freiflächensolaranlagen zu minimieren und die verbleibenden zusammenhängenden Freiräume vor einer Fragmentierung zu schützen, soll eine Orientierung an bereits existierenden baulichen Strukturen angestrebt werden. Die prioritäre Nutzung bereits versiegelter oder anderweitig vorbelasteter Flächen bietet dabei die Möglichkeit, Konflikte mit anderen Raumnutzungsansprüchen zu begrenzen und die Flächennutzungseffizienz zu steigern. Obwohl bei Freiflächensolaranlagen kein hoher Versiegelungsgrad zu erwarten ist, geht von ihnen eine hohe Flächeninanspruchnahme aus. Aus diesem Grund soll bei der Ausführungsplanung auf eine möglichst kompakte und flächensparende Ausgestaltung der Solaranlage mit erforderlichen Nebenanlagen geachtet werden. Im Falle einer Stilllegung der Freiflächensolaranlage sollen die Freiraumfunktionen vollumfänglich wiederhergestellt werden ohne eine Wiederaufnahme der Solarenergienutzung zu einem darauffolgenden späteren Zeitpunkt zu behindern. Solarparks bieten eine umweltfreundliche Alternative der Energieerzeugung. Neu entstandene Sonderformen der Freiflächenphotovoltaik, wie „Biodiversitäts-PV“ und „Moor-PV“ verdeutlichen, dass durch gezielte Planung und Umsetzung ökologische Mehrwerte geschaffen werden können. Bei der Errichtung von Freiflächensolaranlagen ist es für die kommunale Bauleitplanung ratsam, den Empfehlungen und Handreichungen des Bundes, der Länder und relevanter Verbände zu folgen.