G: (5) Flächensparende Bauweise
Der Bau von Windenergieanlagen und ihrer Nebenanlagen sowie Zuwegungen soll nur in flächensparender und die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzender Weise erfolgen. Innerhalb von festgelegten Vorranggebieten soll die Standortwahl für Windenergieanlagen daher so ausgestaltet werden, dass der geringstmögliche Flächenverbrauch zu erwarten ist.