Mit der räumlichen Verteilung der Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie ist einerseits die räumliche Bündelung von Windenergieanlagen innerhalb der Gebiete und andererseits eine Reduzierung der Belastung des Landschaftsbilds v.a. außerhalb der Vorranggebiete möglich. Die Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie wurden so innerhalb der Region festgelegt, dass eine gute Ausnutzung der Windverhältnisse gewährleistet wird, während die Flächen, die sich außerhalb der Vorranggebiete befinden, weiterhin prioritär für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise werden dezentrale Schwerpunkträume für die regenerative Energieerzeugung sowie die erforderliche Infrastruktur und Netzanbindung geschaffen. Das trägt dazu bei, die Energieversorgung innerhalb der Region an bestimmten Standorten zu bündeln und dadurch – gesamtregional betrachtet – die Akzeptanz für diese Form der Energiegewinnung zu steigern, aber auch die Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander) zu minimieren.
Mit der Umsetzung des Regionalplans sind Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Innerhalb der Vorranggebiete sollen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen bei der Projektplanung die konfliktärmsten Anlagenstandorte ermittelt und priorisiert werden. Windenergieanlagen sollen bei nicht vollständiger Ausnutzung eines Vorranggebietes nach Möglichkeit auch innerhalb der Vorranggebiete konzentriert werden. Im Regionalplan werden bewusst keine konkreten Festlegungen hinsichtlich der möglichen Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb der Vorranggebiete, deren Bauhöhe oder Ausführung getroffen. Die genaue Verortung sowie Angaben zur Bauausführung und Betriebsgestaltung erfolgt auf Ebene der Projektplanung und wird im Vorhabenzulassungsverfahren bestimmt. Die Flächengröße der Vorranggebiete bzw. der Vorranggebiete, die in einem räumlichen Zusammenhang zueinander stehen, wurde zum Zwecke einer möglichen Konzentration der späteren Anlagen i.d.R. so festgelegt, dass dort im Idealfall mindestens drei Windenergieanlagen eines aktuellen Typs errichtet werden können. Große Vorranggebiete eröffnen den späteren Vorhabenträgern größere Verschiebungsoptionen der Einzelanlagen für ein standortangepasstes Windparklayout, das auch den Erfordernissen der Genehmigungsbestimmungen gerecht werden kann. Kleine Flächen wurden im Sinne einer regionalplanerischen Bündelung und Steuerung der Windenergienutzung bei der Untersuchung der Flächen aber ebenfalls herangezogen. Bei entsprechender Eignung wurden sie dann als Vorranggebiete festgelegt, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang zu einem weiteren Vorranggebiet stehen oder wenn es sich um rechtskräftige Darstellungen oder Festsetzungen in kommunalen Bauleitplänen handelt. Damit folgt der Träger der Regionalplanung dem Erfordernis des Gegenstromprinzips nach § 2 Abs. 2 LplG gerade im Lichte des § 2 EEG in besonderer Weise. Um einen effizienten Anlagenbetrieb zu ermöglichen, wurde für die Suche nach geeigneten Vorranggebieten eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von mindestens 190 W/m² in 160 m über Grund vorausgesetzt, wobei diese in den festgelegten Vorranggebieten in der Regel z.T. deutlich überschritten wird. Für die Beurteilung der Windverhältnisse wurde der Windatlas Baden-Württemberg 2019 zugrunde gelegt.
In Bezug auf mehrere Vorranggebiete, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen, sollen beim Windparklayout die Ziele einer möglichst ganzheitlichen Betrachtung und raumverträglichen Einbindung verfolgt werden. Dadurch sollen insbesondere in Schwerpunkträumen mit mehreren Vorranggebieten negative Raumveränderungen vermieden werden. Solche negativen Raumveränderungen können beispielsweise unterschiedlich dimensionierte Windenergieanlagen sein oder visuelle Überlastungserscheinungen, wie eine Umfassung von Siedlungen mit Windenergieanlagen oder eine Riegelwirkung durch bandartig aneinandergereihte Windenergieanlagen.