Planungsdokumente: Teilregionalplan Windenergie

Textteil: Plansätze und Begründung

Zu Z 3:

Im Sinne einer räumlichen Bündelung von Standorten zur Nutzung der erneuerbaren Energien soll eine Mehrfachnutzung der Fläche eines Vorranggebiets erlaubt werden. Auf diese Weise ist es möglich, Synergieeffekte zu nutzen, die sich beispielsweise durch eine gemeinsame Infrastruktur und Netzanbindung ergeben können. Innerhalb eines Vorranggebiets ist es deshalb möglich, in den verbleibenden Bereichen, die nicht mit Windenergieanlagen bebaut sind, bauleitplanerische Darstellungen bzw. Festsetzungen für Freiflächensolaranlagen vorzunehmen und die Freiflächensolaranlagen an Standorten zu errichten, die die Windenergienutzung nicht behindern. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Vorranggebiet bereits bis zu seiner maximalen räumlichen Auslastung mit Windenergieanlagen bebaut ist und die Betriebsfähigkeit der Anlagen, das bestehende Sicherheits- und Wartungskonzept sowie das Repowering gewährleistet bleiben. Im Falle des Repowerings innerhalb des Vorranggebiets und der Neukonzeptionierung der Anlagenstandorte, die auch Verschiebungen beinhalten können, sind die Freiflächensolaranlagen so zurückzubauen, dass sie die Wiederaufnahme der Windenergienutzung nicht beeinträchtigen. Der Windenergienutzung ist innerhalb des Vorranggebiets immer Vorrang vor anderen Nutzungen einzuräumen. Eine zeitlich vorgelagerte Bebauung der Vorranggebiete mit Freiflächensolaranlagen bevor Windenergieanlagen errichtet wurden, ist unzulässig. Entscheidend für die Beurteilung, ob eine mögliche Freiflächensolaranlage zeitlich der Windenergienutzung nachgelagert ist, ist das Datum der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen.

Die übrigen Festlegungen des Regionalplans (insbesondere Plansätze 3.1.1 Z (1) und (2), 3.1.2 Z (1) und (2), 3.2.1 Z (1) und (2) sowie 3.2.2 Z (1) und (2)) bleiben davon unberührt.

Zu G 4:

Mit der räumlichen Verteilung der Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie ist einerseits die räumliche Bündelung von Windenergieanlagen innerhalb der Gebiete und andererseits eine Reduzierung der Belastung des Landschaftsbilds v.a. außerhalb der Vorranggebiete möglich. Die Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie wurden so innerhalb der Region festgelegt, dass eine gute Ausnutzung der Windverhältnisse gewährleistet wird, während die Flächen, die sich außerhalb der Vorranggebiete befinden, weiterhin prioritär für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise werden dezentrale Schwerpunkträume für die regenerative Energieerzeugung sowie die erforderliche Infrastruktur und Netzanbindung geschaffen. Das trägt dazu bei, die Energieversorgung innerhalb der Region an bestimmten Standorten zu bündeln und dadurch – gesamtregional betrachtet – die Akzeptanz für diese Form der Energiegewinnung zu steigern, aber auch die Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander) zu minimieren.

Mit der Umsetzung des Regionalplans sind Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Innerhalb der Vorranggebiete sollen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen bei der Projektplanung die konfliktärmsten Anlagenstandorte ermittelt und priorisiert werden. Windenergieanlagen sollen bei nicht vollständiger Ausnutzung eines Vorranggebietes nach Möglichkeit auch innerhalb der Vorranggebiete konzentriert werden. Im Regionalplan werden bewusst keine konkreten Festlegungen hinsichtlich der möglichen Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb der Vorranggebiete, deren Bauhöhe oder Ausführung getroffen. Die genaue Verortung sowie Angaben zur Bauausführung und Betriebsgestaltung erfolgt auf Ebene der Projektplanung und wird im Vorhabenzulassungsverfahren bestimmt. Die Flächengröße der Vorranggebiete bzw. der Vorranggebiete, die in einem räumlichen Zusammenhang zueinander stehen, wurde zum Zwecke einer möglichen Konzentration der späteren Anlagen i.d.R. so festgelegt, dass dort im Idealfall mindestens drei Windenergieanlagen eines aktuellen Typs errichtet werden können. Große Vorranggebiete eröffnen den späteren Vorhabenträgern größere Verschiebungsoptionen der Einzelanlagen für ein standortangepasstes Windparklayout, das auch den Erfordernissen der Genehmigungsbestimmungen gerecht werden kann. Kleine Flächen wurden im Sinne einer regionalplanerischen Bündelung und Steuerung der Windenergienutzung bei der Untersuchung der Flächen aber ebenfalls herangezogen. Bei entsprechender Eignung wurden sie dann als Vorranggebiete festgelegt, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang zu einem weiteren Vorranggebiet stehen oder wenn es sich um rechtskräftige Darstellungen oder Festsetzungen in kommunalen Bauleitplänen handelt. Damit folgt der Träger der Regionalplanung dem Erfordernis des Gegenstromprinzips nach § 2 Abs. 2 LplG gerade im Lichte des § 2 EEG in besonderer Weise. Um einen effizienten Anlagenbetrieb zu ermöglichen, wurde für die Suche nach geeigneten Vorranggebieten eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von mindestens 190 W/m² in 160 m über Grund vorausgesetzt, wobei diese in den festgelegten Vorranggebieten in der Regel z.T. deutlich überschritten wird. Für die Beurteilung der Windverhältnisse wurde der Windatlas Baden-Württemberg 2019 zugrunde gelegt.

In Bezug auf mehrere Vorranggebiete, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen, sollen beim Windparklayout die Ziele einer möglichst ganzheitlichen Betrachtung und raumverträglichen Einbindung verfolgt werden. Dadurch sollen insbesondere in Schwerpunkträumen mit mehreren Vorranggebieten negative Raumveränderungen vermieden werden. Solche negativen Raumveränderungen können beispielsweise unterschiedlich dimensionierte Windenergieanlagen sein oder visuelle Überlastungserscheinungen, wie eine Umfassung von Siedlungen mit Windenergieanlagen oder eine Riegelwirkung durch bandartig aneinandergereihte Windenergieanlagen.

Zu G 5:

Sowohl für die Errichtung von Windenergieanlagen als auch für den in der Regel erforderlichen Ausbau der Zuwegung wird Grundfläche benötigt. Eine flächensparende Bauweise innerhalb der Vorranggebiete trägt dazu bei, land- oder forstwirtschaftliche Flächen zu schonen. Das ist entscheidend, um innerhalb der teilweise sehr großen Vorranggebiete außerhalb des konkreten Windparks die Nahrungsmittel- oder Holzproduktion bestmöglich aufrechterhalten zu können. Eine flächensparende Bauweise minimiert zudem die Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen und Ökosystemen und trägt zum Erhalt der Biodiversität bei. Durch die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme kann außerdem die Bodenversiegelung vermindert werden. Die Versiegelung von Böden durch den Bau von Windenergieanlagen, ihren Nebenanlagen und der Zuwegung kann zu Problemen wie vermehrtem Oberflächenabfluss und ökologischer Fragmentierung führen. Durch eine flächensparende Bauweise wird die Versiegelung auf das notwendige Minimum begrenzt, was den natürlichen Wasserkreislauf und den Fortbestand der natürlichen Bodenfunktionen schützt.

Für die Erschließung von Windenergiestandorten, die Errichtung von Windenergieanlagen sowie die netztechnische Anbindung sollen deshalb die Synergien bei der Bündelung von Eingriffen ermittelt und genutzt werden, um die Planumsetzung möglichst ressourcenschonend zu gestalten. Das betrifft vor allem Maßnahmen im Zusammenhang mit der Trassenführung von linearen Infrastrukturen (Zuwegung und Kabeltrasse) sowie Flächen für zwingend in räumlicher Nähe zu verortende Nebenanlagen (z. B. Umspannwerke, ggf. Elektrolyseure).

Das vorhandene Wegenetz soll für die Erschließung der Vorranggebiete genutzt und nur im unbedingt erforderlichen Umfang erweitert werden. Sofern es mit der bestehenden Funktion des vorhandenen Wegenetzes vereinbar ist, z. B. für die Naherholung oder als Bestandteil von ausgewiesenen Wanderrouten, sollen in erster Linie bestehende Wege genutzt und ggf. ausgebaut werden. Sind vom vorhandenen Wegenetz ausgehend neue Zuwegungen zum Anlagenstandort erforderlich, sollten diese möglichst kurz gehalten werden und nach Möglichkeit unter Nutzung vorbelasteter Strukturen angelegt werden.