Planungsdokumente: Teilregionalplan Windenergie

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Inhaltsverzeichnis

Strategische Umweltprüfung

10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Die Errichtung und der Betrieb von erneuerbare Energien Anlagen liegen gemäß § 2 EEG im überwiegenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bei der Gegenüberstellung sich entgegenstehender Schutzgüter(-belange) und der folgenden Entscheidungsfindung haben die erneuerbaren Energien Vorrang vor anderen Belangen. Das am 01.02.2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) legt deshalb für jedes Bundesland Ziele fest, wie viel Fläche für die spätere Windenergienutzung bereitgestellt werden muss. Baden-Württemberg soll dabei 1,8 Prozent seiner Landesfläche zur Verfügung stellen. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) basiert auf dem WindBG und legt die Teilflächenziele für die zwölf Regionen des Landes Baden-Württemberg ebenfalls mit jeweils 1,8 Prozent fest (§ 20 KlimaG BW). Das Gesetz gibt einen festen Zeitpunkt vor, wann die Planungen der Regionalverbände zur Erreichung dieses Ziels abgeschlossen sein müssen – bis zum 30.09.2025.

Mit dem Teilregionalplan wird das Ziel verfolgt, die am besten geeigneten Gebiete für die Windenergienutzung in der Region Mittlerer Oberrhein langfristig im Umfang von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche planerisch zu sichern und dem überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau und der erneuerbaren Energien im Sinne des § 2 EEG Rechnung zu tragen.

Im Umweltbericht zum Teilregionalplan werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen der Festlegungen dargestellt. Die Prüfung der Umweltauswirkungen entspricht dem Maßstab des Plans (1:50.000) sowie dem tatsächlichen Konkretisierungsgrad der regionalplanerischen Festlegungen in räumlicher und sachlicher Hinsicht.

Der Umweltbericht dient zum einen der Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands von Natur und Landschaft. Zum anderen werden im Umweltbericht die möglichen Auswirkungen, die von den regionalplanerischen Festlegungen zur Nutzung der Windenergie auf die Umwelt ausgehen können, aufgezeigt. Auf Ebene der Regionalplanung besteht weder Kenntnis über die späteren Anlagenstandorte noch die tatsächliche Inanspruchnahme der Vorranggebiete. Die Planung von konkreten Standorten für Windenergieanlagen wird auf der nachfolgenden Genehmigungsebene durchgeführt.

Der Planungsprozess zur Ermittlung konfliktarmer Vorranggebiete umfasste mehrere Planungsschritte. Flächen, die eine ausreichende Windhöffigkeit aufweisen, keinem gesetzlichen, tatsächlichen oder planerischen Ausschluss unterliegen sowie eine ausreichende Größe aufweisen, wurden einer vertieften Umweltprüfung unterzogen. Für jedes Vorranggebiet werden die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen in den Datenblättern dokumentiert.

Neben der vertieften Prüfung der Festlegungen zu Vorranggebieten werden in der Gesamtplanbetrachtung die Umweltauswirkungen der Planungskonzeption insgesamt dargestellt. Vor allem bei den Schutzgütern Mensch und Erholung, Landschaftsbild sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sind Beeinträchtigungen zu erwarten. Darüber hinaus werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung des Teilregionalplans beschrieben.

11 Literatur und Daten

11.1 Literatur und Quellen

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2013): Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen.

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2014): Hinweise zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen.

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2014b): Im Portrait – die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie.

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2022): Ergänzungsschreiben Berücksichtigung der Windhöffigkeit für Regionalplanung Windenergie, Az.: UM7-8881-53/3/10.

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) 2020: Bericht zur Lage der Natur in Baden-Württemberg 2020. 170 S.

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Regierungspräsidium Freiburg (2006): Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse. Ergebnisse aus dem Regierungsbezirk mit der Handlungsempfehlung für die Praxis.

Regierungspräsidium Karlsruhe 2009: Bewirtschaftungsplan Bearbeitungsgebiet Oberrhein (Baden-Württemberg) gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie („000/60/EG). 287 S.

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