Planungsdokumente: Teilfortschreibung Solarenergie sowie Grundsätze und Anlagen der Energieversorgung

Strategische Umweltprüfung

5. Ergebnisse der Wirkungsprognose und -bewertung

5.1. Umweltauswirkungen der Planungskonzeption

Auf der Grundlage der Ausschlusskriterien, die die für eine Festlegung von VRG für Freiflächensolaranlagen nicht zur Verfügung stehenden Räume, abbilden, ergeben sich Suchräume, die durch Eignungskriterien weiter eingegrenzt wurden. Die sich daraus ergebenden Flächen wurden hinsichtlich ihrer Eignung bewertet und einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Darauf folgte eine standortbezogene Detailabgrenzung von Vorranggebieten. Für jedes Vorranggebiet werden die Umweltauswirkungen ermittelt und in Datenblättern (siehe Anhang) dokumentiert. In einer Gesamtbeurteilung werden die potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen sowie die noch ausstehenden Prüfungen noch einmal zusammengefasst dargestellt.

Umweltauswirkungen, die über das Vorranggebiet hinausgehen, werden in der Regel nicht erwartet. Sonderfälle werden in der Einzelfallbetrachtung erfasst und in die Bewertung einbezogen.

Die Planungskonzeption für die Teilfortschreibung Solarenergie enthält 76 Vorranggebiete. Die 76 Gebiete umfassen eine Fläche von ca. 1.073 Hektar.

5.2. Umweltauswirkungen der Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen

Mit der Ausweisung als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Freiflächensolaranlagen sollen diese Flächen auf der Grundlage ihrer Vorbelastung für die Errichtung von FSA zur Verfügung gestellt werden. Durch die Errichtung von Freiflächensolaranlagen sind Wirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter, das Landschaftsbild, Boden/Fläche, Wasser, Mensch sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu erwarten. Aufgrund der Reversibilität der Nutzung sind diese nicht dauerhaft.

Von den 76 Vorranggebieten sind bei zwei VRG keine Umweltwirkungen im regionalen Maßstab auf die zu prüfenden Schutzgüter zu erwarten. Bei den übrigen sind Wirkungen auf bis zu vier Schutzgüter zu erwarten. Am häufigsten sind Umweltwirkungen auf das Schutzgut Landschaft (65 Fälle), sowie das Schutzgut Boden/Fläche (50 Fälle) zu erwarten. Umweltwirkungen auf das Schutzgut Mensch und Erholung ist nur durch ein VRG zu erwarten.