Planungsdokumente: Teilfortschreibung Solarenergie sowie Grundsätze und Anlagen der Energieversorgung

Strategische Umweltprüfung

4.5. Klima/Luft

Bei Freiflächensolaranlagen spielen klimatische Aspekte im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen im regionalen Maßstab eine untergeordnete Rolle. Auswirkungen sind lediglich im lokalklimatischen Bereich möglich. Die Erheblichkeit solcher kleinräumigen Beeinträchtigungen lässt sich erst auf den nachgeordneten Planungsebenen feststellen.

4.6. Landschaftsbild

Das Landschaftsbild wird im Wesentlichen durch das Relief, die Freiraumnutzungen, die Besiedlung sowie technische Infrastrukturen geprägt. Zur Beschreibung der verschiedenen Landschaftscharaktere werden die naturräumlichen Einheiten6 herangezogen.

Der Schwarzwald besticht durch seine hohe Reliefenergie sowie seinen hohen Waldanteil. Der starke Anstieg bedingt eine deutliche Stufung der Vegetation mit ausgedehnten, überwiegend bewaldeten Blockhalden über ausgedehnte Fichten-Forste bis hin zu vermoorten Hochflächen. Die Besiedelung konzentriert sich auf die zum Teil tief eingeschnittenen Täler, wo sich auch ausgedehnte Grünlandgebiete an steilen Hängen finden. Von den markanten Höhenrücken bestehen Sichtbeziehungen bis über die Rheinebene.

Der Kraichgau ist ein 200 bis 300 m hohes Hügelland. Infolge der hohen Leistungsfähigkeit der Böden hat sich eine Landschaft mit einem geringen Waldanteil, einer hohen Nutzungsintensität im Offenland und einer vergleichsweise dichten Besiedlung entwickelt. Meist stehen die Wälder auf den Kuppenlagen. Zur Oberrheinebene fallen die Hänge ab und sind z. T. stark zertalt. Hier treten auch Reblandschaften auf.

Östlich des Kraichgaus schließt sich der Strom- und Heuchelberg an, von dem nur ein kleiner Teil in der Region Mittlerer Oberrhein liegt. Während auf den Hochflächen große zusammenhängende Waldgebiete ausgebildet sind, finden sich an den Hängen größere Weinanbaugebiete.

Die Oberrheinniederung untergliedert sich in die Rheinaue und Altaue7. In der rezenten Rheinaue sind die für eine Talniederung typischen Landschaftsstrukturen wie Auwälder, Altwasser, Nass- und Feuchtwiesen sowie Röhrichtbestände gut erlebbar. Der Bereich wird bei Hochwasser regelmäßig geflutet. Die Altaue ist durch einen Hochwasserdamm vom Überflutungsregime des Rheins abgeschnitten und entwickelte sich zu einem intensiv genutzten landwirtschaftlichen Gebiet. Begrenzt wird die Altaue durch die Hochgestadekante im Osten.

Oberhalb der Hochgestadekante erstrecken sich die Hardtebenen. Diese bestehen einerseits aus großen Waldgebieten (z. B. Hardtwälder südlich und nördlich Karlsruhe), andererseits aus überwiegend ackerbaulich genutzten, gehölzarmen Gebieten. Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild sind die kleinräumigen morphologischen Gegebenheiten, insbesondere die Dünen und Flugsandfelder. Der Niederungsbereich innerhalb der Hardtebenen, die Kinzig-Murg-Rinne, untergliedert sich in strukturarme und strukturreiche Landschaftsteile. Die strukturreichen Einheiten enthalten die naturraumtypischen Auwaldreste, Fließgewässer und Grünlandauen.

Aufgrund der z. T. sehr hohen potenziellen Sichtweiten im Offenland wirken sich die zahlreichen Infrastruktureinrichtungen (Straßen, Hochspannungsleitungen) und der hohe Anteil an Siedlungsrändern (z. B. im Raum Karlsruhe und entlang der B 36) negativ auf das Landschaftserleben in der Oberrheinebene aus.

Abb. 4 Bewertung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds (Grundlage: ILPÖ 2012)

Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind bei Freiflächensolarenergieanlagen in erster Linie im Nahbereich zu erwarten. Lediglich in topographisch bedingten Sonderfällen ist eine Wirkung über den Nahbereich hinaus denkbar. Durch das Institut für Landschaftsplanung und Ökologie (ILPÖ) der Universität Stuttgart wurde eine Landschaftsbildanalyse für die Region Mittlerer Oberrhein erarbeitet. Ziel der Landschaftsbildanalyse ist eine flächendeckende Beschreibung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Der Bewertung liegt eine Befragung von Probanden zugrunde. Das Ergebnis der Bewertung ist in Abb. 4 dargestellt.

4.7. Kultur- und sonstige Sachgüter

Kulturgüter

Unter Kulturgütern werden insbesondere denkmalschutzrelevante Flächen und Objekte, wie z. B. historische Gebäude und Ensembles, architektonisch bzw. ingenieurtechnisch wertvolle Anlagen, archäologisch wertvolle Bereiche sowie kunsthistorisch bedeutsame Gegenstände verstanden. Im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung Solarenergie sind v. a. die Kulturdenkmale mit besonderer Bedeutung gemäß § 12 und 28 Denkmalschutzgesetz BW (DSchG) einschließlich ihres Umgebungsschutzes gemäß § 15 DSchG sowie die Bodendenkmale außerhalb der Siedlungsbereiche von Bedeutung. Darüber hinaus gibt es in der Region eine Vielzahl von Baudenkmalen nach § 2 DSchG. Die meisten Objekte liegen in den Ortslagen und sind daher für die Umweltprüfung nicht relevant.

Da von Freiflächensolaranlagen in der Regel keine visuellen Fernwirkungen ausgehen, ist eine Auswirkung auf Kulturdenkmale ebenfalls nur im Nahbereich zu erwarten. Lediglich in topographischen Sondersituationen, kann im Einzelfall eine Wirkung über den Nahbereich hinaus in Frage kommen.

Sachgüter

Die Erhaltung von Bereichen mit günstigen Standortvoraussetzungen für die landwirtschaftliche Nutzung kann einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Kulturlandschaft leisten. Um die Schutzwürdigkeit von landwirtschaftlichen Flächen für die Region Mittlerer Oberrhein darzustellen, gibt es mit der Vorrangflur der Digitalen Flurbilanz eine geeignete Grundlage. Darin erfolgt die Bewertung landwirtschaftlicher Gunststandorte, die neben der natürlichen Eignung auch betriebswirtschaftliche und ökonomische Aspekte umfasst. Die Kategorie der Vorrangflur benennt die landbauwürdigen Flächen, die sowohl von der natürlichen als auch wirtschaftlichen Eignung von besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft sind.

Besonders gute Bedingungen für die Landwirtschaft finden sich insbesondere im Kraichgau und der Oberrheinebene.

Abb. 5 Kultur- und sonstige Sachgüter

Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Teilfortschreibung

Die gegenständliche Planung ermittelt regionale Best-Standorte für die Freiflächensolaranlagen. Bei einer Nichtdurchführung der Planung wäre die Inanspruchnahme anderer i.d.R. ökologisch und planerisch weniger geeigneter Flächen zu befürchten.