3. Raumbedeutsame Umweltziele
Dargestellt werden die Ziele des Umweltschutzes (siehe Tab. 4), die für das Regionalplankapitel von Bedeutung sind, sowie die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt werden (Anlage 1 zu § 9 I ROG, Nr. 1b).
Damit die Planung bewertet und im Sinne der Umweltvorsorge optimiert werden kann, bedarf es eines Zielsystems, das Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt. Relevante Umweltziele finden sich in gesetzlichen Vorschriften der EU, des Bundes und des Landes sowie in räumlichen Gesamtplanungen wie dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2003 (LEP) und dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003. Auch der Umweltplan Baden-Württemberg und die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg 2020 enthalten relevante Umweltziele.
In der nachfolgenden Tabelle sind die zu prüfenden Schutzgüter und die dafür jeweils relevanten, regionalisierten Umweltziele einander zugeordnet. Diese sind die Basis für die Umweltprüfung.
Dargestellt werden nur die Umweltziele, die eine Relevanz in Bezug auf die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Freiflächensolaranlagen haben und die durch die geplanten regionalplanerischen Festlegungen beeinflussbar sind.
Tab. 4 Umweltziele
Schutzgut | Umweltziele |
Mensch und Erholung |
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Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt |
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Boden |
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Wasser |
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Klima/Luft |
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Landschaftsbild |
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Kultur- und Sachgüter |
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mehrere Schutzgüter betreffend |
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Erläuterungen: LEP- Landesentwicklungsplan, UWP – Umweltplan Baden-Württemberg, N-BW 2020 – Naturschutzstrategie Baden-Württemberg 2020
Die Berücksichtigung von Umweltzielen und sonstigen Umwelterwägungen ist eine der Kernaufgaben der an der Leitvorstellung der Nachhaltigkeit ausgerichteten Regionalplanung und damit ein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Regionalplanfortschreibung.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Umweltziele bezogen auf die regionalplanerischen Festlegungen in der Weise berücksichtigt, dass
- planerische Leitsätze für geeignete und umweltschonende Vorranggebiete formuliert wurden (Kap. 2.1),
- ein mehrstufiger Suchlauf mit umweltrelevanten Tabukriterien (siehe Kap. 2.3.1) sowie eine Flächenbewertung auf Basis von Prüf- und Restriktionskriterien und eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt wurde. (siehe Kap. 2.3.4 u. 2.3.5)