Planungsdokumente: Teilregionalplan Windenergie

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Strategische Umweltprüfung

4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter

Kulturgüter

Kulturgüter umfassen insbesondere denkmalschutzrelevante Flächen und Objekte wie historische Gebäude und Ensembles, architektonisch/ingenieurtechnisch wertvolle Bauten, archäologische Schätze oder kunsthistorisch bedeutsame Gegenstände. Darüber hinaus fallen auch kulturhistorisch bedeutende Landschaften sowie Kultur- und Naturlandschaften, die in die „Liste des Erbes der Welt“ der UNESCO eingetragen sind, unter den Begriff der Kulturgüter.

In der Region Mittlerer Oberrhein existieren elf historische Kulturlandschaftsbereiche, in denen zahlreiche Überreste aus der Vergangenheit ein Thema oder eine Epoche noch deutlich erkennbar machen. Die zugehörigen, regional bedeutsamen Kulturlandschaften und die sie prägenden Kulturdenkmale sind in der Broschüre „Regional bedeutsame Kulturdenkmale und Kulturlandschaftsbereiche in der Region Mittlerer Oberrhein“ (RVMO, LDA 2020) ausführlich beschrieben.

Im Kontext des Teilregionalplans Windenergie beziehen sich die formulierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht nur auf den Naturhaushalt und die Naturgüter, sondern umfassen auch die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Hierbei ist die Sicherung historisch gewachsener Kulturlandschaften von besonderer Bedeutung, insbesondere solcher mit geschützten oder schützenswerten Kultur-, Bau- und Bodendenkmale (§ 1 Abs. 4 Nr.1 BNatSchG).

Im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg und der geplanten Ausarbeitung der Teilregionalpläne Windenergie durch die Regionalverbände wurden Maßnahmen zur beschleunigten Planung beschlossen. Auch der Rahmen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen wurde in einem an die Regionalverbände gerichteten Schreiben durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen konkretisiert: „Ziel ist es, dass bis zur Erreichung des Landesziels der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2040 anhand von denkmalfachlichen Kriterien der Belang der Denkmalpflege im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie künftig sehr weitgehend bis zur Grenze der Unverzichtbarkeit zurückgestellt wird“8.

Zu diesem Zweck hat die Landesdenkmalpflege auf Grundlage fachlich-wissenschaftlicher und systematischer Kriterien das "Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen" entwickelt.

Nach Anwendung des Bewertungsrasters durch das Landesamt für Denkmalpflege wurden für die Region Mittlerer Oberrhein die folgenden in höchstem Maße raumwirksamen Kulturdenkmale ermittelt und dem Planungsträger in der Stellungnahme zur Unterrichtung gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 27.01.2023 übermittelt9.

Tabelle 6 In höchstem Maße raumwirksame Kulturdenkmale

Stadt/LandkreisStadt/GemeindeIn höchstem Maße raumwirksame Kulturdenkmale
KAKarlsruheSchloss Karlsruhe
KA(L)BruchsalSchloss Bruchsal
KA(L)BruchsalMichaelskirche Untergrombach
KA(L)WaghäuselEremitage Waghäusel
KA(L)SulzfeldBurg Ravensburg
RABühlHotel Bühlerhöhe
RARastattSchloss Rastatt
RARastatt-FörchSchloss Favorite
BADBaden-BadenUNESCO-Welterbe Baden-Baden - Teil der Great Spas of Europe
BADBaden-BadenRuine Alt-Eberstein
PF(L)MaulbronnUNESCO-Welterbe Kloster Maulbronn
HD(L)Sinsheim-WeilerBurg Steinsberg
HNBrackenheim-StocksbergSchloss Stocksberg

Das Landesamt für Denkmalpflege hat eine Auswahl von Denkmalen in der Region Mittlerer Oberrhein getroffen, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung und raumwirksamen Einflüsse einzigartig sind. Diese Auswahl spiegelt die Vielfalt und den kulturellen Reichtum dieser Region wider. Insbesondere die Badischen Barockschlösser und Residenzlandschaften sowie das Hochstift Speyer, Burgen und Ruinen in landschaftlich exponierter Lage sowie die Kur- und Erholungsnutzungen des Schwarzwalds prägen nicht nur das Erscheinungsbild der Umgebung, sondern spielen auch eine wesentliche Rolle in der historischen Entwicklung und für die Identität des Mittleren Oberrheins. Die herausragende Positionierung dieser Denkmale in der Kulturlandschaft verleiht ihnen eine besondere Raumwirksamkeit, die durch die landesweite Bewertung des Landesamts für Denkmalpflege hervorgehoben wurde.

In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurden innerhalb eines 7.500 m Untersuchungsradius an historischen bzw. bedeutsamen Sichtachsen und –beziehungen Betrachterpunkte definiert. Für die Erstbewertung der Betroffenheit bzw. erheblichen Betroffenheit wurden dann Sichtanalysen vom Betrachterpunkt über das Denkmal durchgeführt um etwaige Beeinträchtigungen der Betrachterperspektive abzuschätzen. Geprüft wird also das „Postkartenmotiv“ auf das Denkmal und seinen Hintergrund bzw. die umgebende Landschaft. Eine Betroffenheit ergibt sich aus der vom Betrachterpunkt sichtbaren Zielhöhe von 250 m über dem Oberflächenmodell im 90 °Grad Sichtkegel Als erheblich betroffen wurde angenommen, wenn eine Zielhöhe von 160 m im Sichtbereich auf das Denkmal als wahrnehmbar ist. Durch die Sicherung der Gebiete für eine spätere Nutzung ergeben sich noch keine konkreten Anlagenstandorte. Daher kann, in Vorausschau bezüglich möglicher nachgelagerter Genehmigungsverfahren, auf der regionalen Planungsebene vorab nur die potenziell mögliche Betroffenheit untersucht werden.

Die drei weiteren gemeldeten Kulturdenkmäler liegen außerhalb der Region Mittlerer Oberrhein. Das UNESCO-Welterbe Kloster Maulbronn, findet Berücksichtigung, da die Windenergieplanung im „Wider-Setting“ zu untersuchende Auswirkungen haben könnte. Die Burg Steinsberg und das Schloss Stocksberg wurden in der Unterrichtung aufgrund ihrer exponierten Lage und historischen Ansichten gemeldet, liegen aber beide außerhalb vom mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Weiteren abgestimmten Untersuchungsradius von 7.500 Metern.

Darüber hinaus gibt es in der Region eine Vielzahl von Baudenkmalen nach § 2 DSchG. Die meisten Objekte liegen in den Ortslagen und sind daher für die Umweltprüfung nicht relevant.

Sachgüter

Die Erhaltung von Bereichen mit günstigen Standortvoraussetzungen für die landwirtschaftliche Nutzung kann einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Kulturlandschaft leisten. Um die Schutzwürdigkeit von landwirtschaftlichen Flächen für die Region Mittlerer Oberrhein darzustellen, gibt es mit der Vorrangflur der Digitalen Flurbilanz eine geeignete Grundlage. Darin erfolgt die Bewertung landwirtschaftlicher Gunststandorte, die neben der natürlichen Eignung auch betriebswirtschaftliche und ökonomische Aspekte umfasst. Die Kategorie der Vorrangflur benennt die landbauwürdigen Flächen, die sowohl von der natürlichen als auch wirtschaftlichen Eignung von besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft sind.

Besonders gute Bedingungen für die Landwirtschaft finden sich insbesondere im Kraichgau und der Oberrheinebene.

Abbildung 12 Kultur- und sonstige Sachgüter (Grundlage: RVMO und LDA 2020)