5.2 Umweltauswirkungen der Vorranggebiete zur Windenergienutzung
Mit der Festlegung als Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie sollen diese Flächen für die Windenergie gesichert werden. Der Ausbau der Windenergienutzung hat vor allem erhebliche negative Wirkungen auf den Natur- und Artenschutz sowie das Landschaftsbild. Auch Kultur- und Sachgüter können erheblich betroffen sein.
Von dem Teilregionalplan sind u.a. Landschaften betroffen, die eine hohe Wertigkeit für den Naturhaushalt aufweisen und deren Qualität unter anderem darin besteht, dass sie bislang weitgehend frei von technischen Infrastrukturen sind.
Von den 70 Vorranggebieten haben zwei Vorranggebiete keine erheblichen Beeinträchtigungen. 17 weisen erhebliche Beeinträchtigungen auf ein Schutzgut auf, 28 Vorranggebiete weisen erhebliche Beeinträchtigungen auf zwei Schutzgüter auf und 17 Vorranggebiete weisen erhebliche Beeinträchtigungen auf drei Schutzgüter auf. Maximal werden vier Schutzgüter erheblich beeinträchtigt (fünf Fall).
Am häufigsten betroffen ist das Schutzgut Boden/Fläche. In der schutzgutbezogenen Gesamtbilanz aller 70 Vorranggebiete ist die Betroffenheit des Schutzguts Boden/Fläche wegen des geringen Versiegelungsanteils von Windenergieanlagen als vergleichsweise gering zu bewerten. Die wesentlichen Betroffenheiten entstehen durch randliche Beeinträchtigungen wie z.B. visuelle Wirkungen (Schutzgut Landschaftsbild) sowie Scheuch- und Barrierewirkungen (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).