4.8 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilregionalplans
Bei Nichtdurchführung des Teilregionalplans würde für die Region Mittlerer Oberrhein ein raumordnerischer Rahmen für eine geordnete und nachhaltige Entwicklung der Windenergienutzung und damit eine mit den sonstigen Nutzungsansprüchen und Schutzfunktionen abgestimmte Raumkonzeption fehlen. In der Region bestehen derzeit teilweise kommunale Flächennutzungspläne, welche bisher die Windenergienutzung auf kommunaler Eben räumlich steuern. Eine regionale Steuerung, welche naturschutzfachlich wie auch anthropogen und kulturhistorisch sensible Flächen im regionalen Kontext berücksichtigt, besteht bislang nicht. Aufgrund der geänderten Gesetzeslage würde diese räumliche Steuerungswirkung bei Nicht-Erreichen der Flächenziele sowohl auf regionaler als auch kommunaler Ebene außer Kraft treten. Die angestrebte positive Steuerungswirkung würde entfallen und die durch den Teilregionalplan Windenergie ermöglichten Vorhaben könnten im Kontext der Gesamtregion nicht gebündelt und an geeigneten Standorten konzentriert werden.
Im Falle der Nichtdurchführung des Teilregionalplans würden sich keine negativen Umweltauswirkungen einstellen. Gleichwohl wären durch das Nicht-Erreichen des Flächenziels eine räumliche Steuerung und die damit verbundene Minimierung der negativen Auswirkungen von Windenergienutzung auf die Umwelt aufgehoben. Der ungesteuerte Ausbau der Windenergienutzung könnte möglicherweise negative Folgen für die Region haben. Zugleich würde der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die gesetzlich geforderten Flächenziele nicht erreichen und die Region würde keinen Beitrag zur Erreichung der Energiewende- und Klimaschutzziele leisten.