Planungsdokumente: Teilregionalplan Windenergie

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Inhaltsverzeichnis

Strategische Umweltprüfung

Vermeidung und Verminderung

Die Definition von besonders sensiblen Bereichen in Bezug auf die Planung von Windenergieanlagen ist bereits eine wesentliche regionalplanerische Vermeidungsmaßnahme. Durch die Berücksichtigung besonders hochwertiger und sensibler Bereiche werden in zahlreichen Fällen negative Auswirkungen auf die Schutzgüter, insbesondere das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt vermieden.

Nachteilige Auswirkungen sind maßgeblich von der Ausführung des einzelnen Vorhabens abhängig und können daher auf Ebene der Regionalplanung nur grob abgeschätzt werden. Folgerichtig ist der Teilregionalplan Windenergie nicht dazu geeignet, bereits konkrete Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich für den Einzelfall festzulegen. Allenfalls kann auf mögliche Maßnahmen im Rahmen der nachgeordneten Planungen hingewiesen werden. Dabei sei auf die Gebietssteckbriefe verwiesen, in welchen sich Hinweise zur besonderen Berücksichtigung sensibler Belange finden.

Im Rahmen des Teilregionalplans sind auf den nachfolgenden Planungsebenen folgende Minimierungsmaßnahmen möglich. Hierbei sei zusätzlich auf die im BNatSchG § 45b i.V.m. Anlage 1 genannten Maßnahmen hingewiesen.

Tabelle 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen

WirkfaktorMögliche Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs
Standortwahl
  • Standortwahl innerhalb der kleinräumig konfliktärmsten Bereiche innerhalb der Vorranggebiete
Nutzungsumwandlung
  • Beschränkung der Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß
  • Rückbau temporär beanspruchter Flächen
Lärmemissionen
  • Ausreichender Abstand zu Wohnstätten und Erholungsräumen des Menschen
Visuelle Wirkungen
  • Minderung von visuellen Wirkungen durch die Berücksichtigung von bedeutsamen Sichtachsen bei der Anordnung der Anlagen
  • Bündelung der Anlagenstandorte
  • Vermeidung des Diskoeffekts durch matte Anstriche
Scheuch- und Schlagwirkungen
  • Festlegen eines Antikollisionssystems sowie eines Abschaltalgorithmus insbesondere zum Schutz ziehender Vogel- und Fledermausarten
  • Gestaltungsmaßnahmen im Mastfußbereich zur Vergrämung windkraftempfindlicher Vogelarten
Barrierewirkung
  • Standortwahl unter Berücksichtigung der Ansprüche durchwandernder bzw. ziehender Arten

Ausgleich

Die konkrete Umsetzung der Eingriffsregelung und der damit verbundenen Erstellung eines Kompensationskonzeptes erfolgt im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Die Auswirkungen, die von den regionalplanerischen Festlegungen ausgehen, können lediglich grob eingeschätzt werden. Grundsätzlich kommen die freiraumschützenden Festlegungen des Gesamtplans für den Ausgleich in Frage, wie z. B. schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege.

Die mit Errichtung von Windenergieanlagen verbundenen Eingriffe in den Wald sind sowohl naturschutzrechtlich als auch forstrechtlich auszugleichen. Dabei ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen ist möglichst zu vermeiden oder gering zu halten. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, sollten für den Ausgleich möglichst keine hochwertigen landwirtschaftlichen Böden herangezogen werden. Die Beanspruchung von Landwirtschaftsflächen für den Ausgleich von in Anspruch genommenen Waldflächen lässt sich reduzieren, indem der Eingriff in den Wald auf das unverzichtbare Maß beschränkt wird (Eingriffsvermeidung, und -minimierung). Darüber hinaus sollten landwirtschaftliche Flächen, die unabhängig von Ersatzverpflichtungen aufgeforstet oder der natürlichen Sukzession überlassen werden, für den naturschutz- und forstrechtlichen Ausgleich genutzt werden10. Auch sollte geprüft werden, inwieweit im waldreichen Schwarzwald vorhandene Waldflächen gepflegt und aufgewertet werden können.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Hinweise zusammengefasst.

Tabelle 8 Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen aufgrund von Windenergieanlagen

WirkfaktorArt der AuswirkungMögliche Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs
NutzungsumwandlungVerlust der Bodenfunktionen
  • Entsiegelung
  • Verbesserung der Bodenfunktionen eines Gebietes (z. B. Rekultivierungen, Oberbodenauftrag, Wiedervernässung, Nutzungsextensivierung)
Verlust von Biotopen und Lebensräumen
  • Entwicklung funktionell gleichartiger oder gleichwertiger Biotopstrukturen und Habitatstrukturen
Verminderung der Grundwasserneubildung und Erhöhung des Oberflächenabflusses
  • Versickerung unbelasteten und gering belasteten Niederschlags
  • Ertüchtigung der Retentionsfunktion von Böden durch angepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft
ScheuchwirkungenVerlust von Rastgebieten und Nahrungshabitaten von Vögeln
  • Schaffung von Nahrungshabitaten durch Bewirtschaftungsvereinbarungen
BarrierewirkungTrennwirkung für den Artenaustausch
  • Verbesserung des Biotopverbunds
  • Wiederherstellung von Vernetzungsbeziehungen
  • Rückbau von Barrieren
Visuelle WirkungenÜberprägung des Landschaftsbildes
  • Neugestaltung des Landschaftsbildes

7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Die Auswahl der Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie ist das Ergebnis eines iterativen mehrstufigen Planungsprozesses. Dieser unterliegt der verpflichtenden Zielvorgabe von Bund und Land, mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Nutzung der Windenergie bereit zu stellen. Dieses Flächenziel muss zwingend das Endergebnis des Planungsverfahrens sein. Deshalb wurde ein höherer Prozentanteil an Flächen ins Verfahren gebracht, um ggfs. auf unvorhersehbare Faktoren im Planungsprozess reagieren zu können. Eine weitere Voraussetzung der Planung ist die Beachtung eines Mindestwinddargebots. Die Gebietsauswahl wird also durch externe Faktoren eingeschränkt. Durch das Einbeziehen von Planungskriterien wie Vorsorgeabständen zu Siedlungen oder Schutzgebieten in die weitere Eingrenzung der Vorranggebiete wurden Beeinträchtigungen der Schutzgüter oder zu schützender Nutzungen bereits im Vorfeld möglichst vermieden.

Bei der jetzt vorliegenden Vorranggebietskulisse handelt es sich um eine Gebietsauswahl mit dem geringsten möglichen Beeinträchtigungspotenzial. Bedingt durch die planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die gewählte Vorgehensweise zur Identifizierung der Vorranggebiete bieten sich keine Alternativen mit geringeren potenziellen Auswirkungen zur Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Flächenbeitragswerte an. Diese stehen auch einer weiteren Reduzierung der Anzahl der Vorranggebiete entgegen. Eine Reduzierung der Flächengröße ist nur bis zur Einhaltung des verbindlichen Flächenbeitragswerts möglich.

8 Zusätzliche Prüfungen