Auerhuhn
Als Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie als besonders geschützte Art nach § 7 BNatSchG unterliegt das Auerhuhn einem besonderen Schutzregime. Der Schwarzwald beherbergt das größte Auerhuhnvorkommen außerhalb des Alpenraums in Deutschland. Die Region trägt somit für den Fortbestand der Art eine besondere Verantwortung.
Das Auerhuhn ist eine Charakterart lichter, strukturreicher Hochlagenwälder und bildet als Schirmart die Lebensraumansprüche weiterer gefährdeter bergwald-spezialisierter Vogelarten ab. Im Schwarzwald ist die Auerhuhnpopulation räumlich stark fragmentiert. Genetische Analysen zeigen bereits einen Trend zur Isolation der Teilgebiete von Nord- und Südschwarzwald der bereits stark dezimierten Art. Eine Überlebenswahrscheinlichkeit für das Auerhuhn ist nur gegeben, wenn ausreichend Lebensräume erhalten werden und der Individuenaustausch zwischen den Teilpopulationen möglich ist (Suchant et al. 2008).
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es eine hohe Empfindlichkeit gegenüber den bau-, betriebs- und anlagebedingten Wirkungen von Windenergieanlagen gibt. Aufgrund der Lebensweise des Auerhuhns am Boden ist insbesondere durch den Betrieb der Anlagen eine Scheuchwirkung und damit der Verlust von Lebensräumen, eine Störung der Reproduktion sowie des Populationsverbunds zu erwarten.
Aus diesem Grund haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg für die Planung von Windenergieanlagen eine Fachgrundlage erarbeitet. Die „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Auerhuhnvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ (im Folgenden „Planungsgrundlage Auerhuhn“) definieren besonders sensible und für den Arterhalt relevante Flächen in drei Kategorien (ohne Raumwiderstand, erhöhter Raumwiderstand und sehr hoher Raumwiderstand mit Trittsteinen). Details sind in Kapitel 8.2 beschrieben.
Tabelle 4 Bewertung windhöffiger Gebiete hinsichtlich der Betroffenheit des Auerhuhns gem. Planungsgrundlage Auerhuhn
Flächen-kategorie | Erläuterung | Bewertung |
Sehr hoher Raumwider- stand | Kernlebensräume der Auerhuhnverbreitung: Reproduktionsbereiche (Balz-, Brut- und Aufzuchtbereiche) | Bei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie in diesen Bereichen ist von einer sehr starken Betroffenheit der Auerhuhnschutzbelange auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass eine regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten in diesen Bereichen eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population zur Folge hätte. Darüber hinaus ist auch eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich. |
Sehr hoher Raumwider- stand Populations- Verbund (Trittsteine) | Existentielle Biotopverbundbereiche: Trittsteinbiotope und Korridorbereiche höchster Priorität | Bei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie in diesen Bereichen ist von einer sehr starken Betroffenheit der Auerhuhnschutzbelange auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass eine regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten in diesen Bereichen eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population zur Folge hätte. |
Erhöhter Raumwider- stand | Bereiche, die aktuell oder potenziell von Auerhühnern genutzt werden | Bei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie in diesen Bereichen ist von einer Betroffenheit der Auerhuhnschutzbelange auszugehen. |
Flächen ohne Raumwider- stand | Keine Belange des Auerhuhns betroffen | Es ist davon auszugehen, dass eine regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten keine Raumwiderstände, d.h. keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Hinblick auf das Auerhuhn auslöst. |
Abbildung 7 Windenergie und Auerhuhn (Grundlage: UM BW/ MLR BW 2023)