Planungsdokumente: Teilregionalplan Windenergie

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Inhaltsverzeichnis

Strategische Umweltprüfung

Auerhuhn

Als Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie als besonders geschützte Art nach § 7 BNatSchG unterliegt das Auerhuhn einem besonderen Schutzregime. Der Schwarzwald beherbergt das größte Auerhuhnvorkommen außerhalb des Alpenraums in Deutschland. Die Region trägt somit für den Fortbestand der Art eine besondere Verantwortung.

Das Auerhuhn ist eine Charakterart lichter, strukturreicher Hochlagenwälder und bildet als Schirmart die Lebensraumansprüche weiterer gefährdeter bergwald-spezialisierter Vogelarten ab. Im Schwarzwald ist die Auerhuhnpopulation räumlich stark fragmentiert. Genetische Analysen zeigen bereits einen Trend zur Isolation der Teilgebiete von Nord- und Südschwarzwald der bereits stark dezimierten Art. Eine Überlebenswahrscheinlichkeit für das Auerhuhn ist nur gegeben, wenn ausreichend Lebensräume erhalten werden und der Individuenaustausch zwischen den Teilpopulationen möglich ist (Suchant et al. 2008).

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es eine hohe Empfindlichkeit gegenüber den bau-, betriebs- und anlagebedingten Wirkungen von Windenergieanlagen gibt. Aufgrund der Lebensweise des Auerhuhns am Boden ist insbesondere durch den Betrieb der Anlagen eine Scheuchwirkung und damit der Verlust von Lebensräumen, eine Störung der Reproduktion sowie des Populationsverbunds zu erwarten.

Aus diesem Grund haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg für die Planung von Windenergieanlagen eine Fachgrundlage erarbeitet. Die „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Auerhuhnvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ (im Folgenden „Planungsgrundlage Auerhuhn“) definieren besonders sensible und für den Arterhalt relevante Flächen in drei Kategorien (ohne Raumwiderstand, erhöhter Raumwiderstand und sehr hoher Raumwiderstand mit Trittsteinen). Details sind in Kapitel 8.2 beschrieben.

Tabelle 4 Bewertung windhöffiger Gebiete hinsichtlich der Betroffenheit des Auerhuhns gem. Planungsgrundlage Auerhuhn

Flächen-kategorieErläuterungBewertung
Sehr hoher Raumwider- standKernlebensräume der Auerhuhnverbreitung: Reproduktionsbereiche (Balz-, Brut- und Aufzuchtbereiche)Bei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie in diesen Bereichen ist von einer sehr starken Betroffenheit der Auerhuhnschutzbelange auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass eine regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten in diesen Bereichen eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population zur Folge hätte. Darüber hinaus ist auch eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich.
Sehr hoher Raumwider- stand Populations- Verbund (Trittsteine)Existentielle Biotopverbundbereiche: Trittsteinbiotope und Korridorbereiche höchster Priorität Bei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie in diesen Bereichen ist von einer sehr starken Betroffenheit der Auerhuhnschutzbelange auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass eine regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten in diesen Bereichen eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population zur Folge hätte.
Erhöhter Raumwider- standBereiche, die aktuell oder potenziell von Auerhühnern genutzt werdenBei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie in diesen Bereichen ist von einer Betroffenheit der Auerhuhnschutzbelange auszugehen.
Flächen ohne Raumwider- standKeine Belange des Auerhuhns betroffenEs ist davon auszugehen, dass eine regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten keine Raumwiderstände, d.h. keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Hinblick auf das Auerhuhn auslöst.

Abbildung 7 Windenergie und Auerhuhn (Grundlage: UM BW/ MLR BW 2023)

Nationalpark Schwarzwald

Der am 01.01.2014 gegründete Nationalpark umfasst eine Fläche von 10.062 ha. Er liegt am Hauptkamm des Nordschwarzwalds und besteht aus zwei etwa 3,5 Kilometer voneinander getrennten Einzelbereichen um den Ruhestein sowie Hoher Ochsenkopf/Plättig.

Die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie ist mit den Zielen eines Nationalparks nicht vereinbar. Die Kulisse des Nationalparks Schwarzwald steht daher für die Planung von Windenergieanlagen nicht zur Verfügung (siehe Abb. 3).

4.3 Boden

Für die Region Mittlerer Oberrhein liegt die digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK 50) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) vor. Die Bodenkarte enthält eine Bewertung der Bodenfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter- und Pufferfunktion sowie Sonderstandort für naturnahe Vegetation. Die Bodenfunktion Archiv der Naturgeschichte wird ebenfalls durch einen Datensatz des LGRB abgedeckt.

Für die Gesamtbewertung der drei Bodenfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter- und Pufferfunktion wurde das landesweite Bewertungsverfahren der LUBW (2010) in Abstimmung mit dem LGRB mit dem Ziel weiterentwickelt, eine räumliche Differenzierung der Bewertungsstufen, die in der räumlichen Planung eine Lenkung der Inanspruchnahme auf weniger wertvolle Bereiche ermöglicht. Die Bewertung der Funktion Archiv der Naturgeschichte orientiert sich an der Arbeitshilfe der LUBW (LUBW 2008). Im Hinblick auf die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung sind die Böden von überregionaler und regionaler Bewertung von Bedeutung.

Tabelle 5 Kategorien zur Bewertung der Bodenfunktionen

KategorieBewertung
Böden von überregionaler Bedeutung
  • Bereiche mit sehr hoher Leistungsfähigkeit der Teilfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe
  • Bereiche mit sehr hoher Leistungsfähigkeit der Teilfunktion Sonderstandort für naturnahe Vegetation
Böden von regionaler Bedeutung
  • Bereiche mit hoher Leistungsfähigkeit der Teilfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe
  • Bodenarchive von hoher Bedeutung für die Naturgeschichte

Böden von mindestens regionaler Bedeutung sind in allen Naturräumen, mit Ausnahme des Albgaus, häufig anzutreffen. Im Schwarzwald bilden die Böden mit überregionaler Bedeutung Sonderstandorte für naturnahe Vegetation ab. Hier handelt es sich um nährstoffarme bzw. feuchte bis nasse Podsole. Dagegen bestehen im Kraichgau die Böden mit überregionaler Bedeutung im Wesentlichen aus fruchtbaren Parabraunerden.

Der Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor Erosionsschäden. Wald verhindert bzw. verringert den Oberflächenabfluss des Regenwassers, schwächt die erodierende Kraft und verhindert dadurch den Bodenabtrag. Gesetzliche Bodenschutzwälder finden sich in erster Linie an den Hängen des Schwarzwalds.

Abbildung 8 Bodenbewertung (Grundlage: RPF/LGRB, 2008, 2016)