Planungsdokumente: Teilregionalplan Windenergie
Strategische Umweltprüfung
4.1 Mensch und Erholung
Das Schutzgut Mensch wird durch die Teilaspekte Gesundheit des Menschen, Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und Freizeitfunktion abgebildet.
Für den Teilaspekt Gesundheit des Menschen sind insbesondere die Schallimmissionen relevant. Die Hauptquellen für Schallbelastungen sind der Straßenverkehr, der Schienenverkehr und Luftverkehr sowie die Industrie. Entlang der Hauptverkehrswege sowie im Bereich der Einflugschneise des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden ist von einer hohen Schallbelastung von Freiflächen und Siedlungsflächen auszugehen. Dagegen sind vor allem größere Bereiche des Schwarzwaldes vergleichsweise gering oder überhaupt nicht von Schallimmissionen belastet.
Im Hinblick auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion ist die Möglichkeit der täglichen wohnortnahen Erholung von Bedeutung. Dabei steht das Bedürfnis sich in der freien Landschaft zu erholen im Vordergrund. In den siedlungsnahen Freiflächen, die zu Fuß erreichbar sind, sollten daher zusätzliche Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion (z. B. durch Flächenverluste, Zerschneidung) vermieden werden.
Für die Erholungs- und Freizeitfunktion sind die großräumigen Erholungsgebiete relevant. Der gesetzliche Erholungswald nach § 33 Landeswaldgesetz bietet Möglichkeiten der freiraumbezogenen Erholung in Verdichtungsräumen und im Nahbereich von größeren Siedlungen, Kur- und Erholungsorten. Die Erholungswälder der Stufe 1 und 2 wurden von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) mit Hilfe des Besucheraufkommens fachtechnisch abgegrenzt. Zudem dient die Kulisse der Naturparke der Entwicklung und Pflege einer Erholungslandschaft, die sich durch Vielfalt, Eigenheit und Schönheit von Natur und Landschaft auszeichnet und sich wegen ihrer Naturausstattung für die Erholung größerer Bevölkerungsteile besonders eignet.
In der Region Mittlerer Oberrhein sind insgesamt 109 Landschaftsschutzgebiete mit einem Flächenanteil von 30 Prozent bezogen auf die Regionsfläche ausgewiesen (22 % in BW)2. Die Landschaftsschutzgebiete geben Hinweise auf die besondere Ausprägung der Landschaft und deren Eignung für die Erholung. Darüber hinaus sind die Naturparke „Schwarzwald Mitte/Nord“ sowie „Stromberg-Heuchelberg“ für die landschaftsgebundene Erholung von Bedeutung.
Durch den fortschreitenden Ausbau des Verkehrsnetzes und die Ausdehnung der Siedlungsgebiete werden die Landschaftsräume zunehmend verkleinert, zerteilt und voneinander isoliert. Somit sind die verbleibenden großen zusammenhängenden Landschaftsräume bei gleichzeitig hoher Eignung für die stille Erholung der Bevölkerung des Verdichtungsraumes von besonderer Bedeutung.
Zur Abgrenzung der großen unzerschnittenen Räume wurden die klassifizierten Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von über 1.000 Fahrzeugen zugrunde gelegt. Um den Erholungssuchenden eine Tageswanderung ohne Querung einer Hauptverkehrsstraße zu ermöglichen, wird eine Mindestflächengröße von 100 km² angesetzt. Zur Ermittlung von Räumen, die sich aus regionaler Sicht durch eine „relative“ Unzerschnittenheit und Ruhe auszeichnen, werden ergänzend zu den klassifizierten Straßen die Bahnlinien, Hochspannungsleitungen und Siedlungen als Abgrenzungskriterien einbezogen3. Der einzige in der Region Mittlerer Oberrhein auf diesem Wege ermittelte große unzerschnittene Raum befindet sich im Nordschwarzwald südlich von Loffenau bzw. im östlichen Murgtal.
Abbildung 3 Mensch und Erholung (Grundlagen: FVA 2011, LUBW 2023)