Schallemissionen
Durch den Betrieb von Windenergieanlagen entstehen Schallemissionen im hörbaren und nicht hörbaren Bereich, welche in der Umgebung zu Beeinträchtigungen führen können. Verursacht werden die Schallemissionen durch Maschinengeräusche, die Drehbewegungen der Gondel und die aerodynamischen Geräusche im Bereich der Rotoren. Grundlage für die Bewertung der Schallemissionen ist die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm), welche jeweils konkrete Vorgaben für Geräuschpegel festlegt, die in Siedlungsgebieten nicht zu überschreiten sind. Die Geräuschentwicklung der Anlagen kann auch in Bereichen mit Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung zu Beeinträchtigungen führen.
Von Windenergieanlagen kann zudem der so genannte Infraschall ausgehen. Infraschall ist ein allgegenwärtiges Phänomen das von unterschiedlichen Emissionsquellen verursacht wird (u.a. Verkehr, Waschmaschine, Meeresrauschen, Wind). Der an einer Windenergieanlage messbare Infraschallpegel ist oftmals nicht vom Infraschallpegel des Umgebungsgeräusches zu unterscheiden, so dass bei Messungen eine Differenzierung zwischen an- und ausgeschalteter Windenergieanlage nicht möglich ist. Auch ist der Wind selbst eine Infraschallquelle, so dass vielfach eine falsche Zuordnung zur Windenergieanlage als Ursache für den Infraschall erfolgt. Diverse Untersuchungen belegen, dass weder von erheblichen Belästigungen noch von Gefahren für die Gesundheit auszugehen ist. Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch die Rechtsprechung (Agatz 2023).
Obwohl gemäß aktueller Studienlage keine Erforderlichkeit dafür besteht, ist mit den Vorsorgeabständen zum Schallschutz (vgl. Kriterienkatalog in der Anlage) dennoch zugleich ein Schutz vor Infraschall gegeben, da dieser bereits im Nahbereich (ab 150 m) unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt (Fachagentur Windenergie an Land 2022, LUBW 2020, WWF 2019, DNR 2012). Dies wurde durch Infraschallmessungen an verschiedenen Anlagentypen durch die LUBW bestätigt (LUBW 2020).
Während der Bauphase kann es durch Baufahrzeuge und sonstigen Baulärm zu temporären höheren Schallemissionen kommen.